Supranational
Supranational (lateinisch: überstaatlich) ist ein Begriff des Völkerrechts. Es bedeutet eine Verlagerung von Kompetenzen nationaler Ebene auf eine höher stehende Ebene, d.h. einzelne Staaten geben Entscheidungskompetenzen an einen Zusammenschluss ab.
Der Begriff supranational wurde zur Beschreibung der Europäischen Union geprägt. Von herkömmlichen völkerrechtlichen internationalen (lateinisch: zwischenstaatlich) Zusammenschlüssen von Staaten wie z.B. OSZE oder UNO unterscheidet sich ein supranationaler Staatenverbund durch seine autonome Rechtsordnung, eine eigene Rechtspersönlichkeit und eigene Organe wie das Europäische Parlament und die Kommission. Daneben verbleiben aber auch in der EU intergovernmentale Institutionen wie der Europäische Rat und Bereiche wie die Außenpolitik, in denen lediglich eine internationale Zusammenarbeit erfolgt.
Weblinks
- "Supranational" im Lexikon der bpb
