Synthetisches Urteil a priori
Das Synthetische Urteil a priori bezeichnet in der transzendenten Logik von Immanuel Kant (siehe "Kritik der reinen Vernunft") ein Urteil, in dem das logische Prädikat angeblich nicht im Subjekt enthalten ist, das aber trotzdem apriorisch ist, das heißt vor jeglicher Erfahrung existiert. Im Unterschied zum analytischen Urteil, dessen Prädikat zu den bereits im Subjekt vorhandenen Merkmalen nichts neues hinzufügt, bringt das synthetische Urteil a priori in den Inhalt des Subjektes etwas neues hinein.
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Zur Unterscheidung von synthetischem und analytischem Urteil
In der Erkenntnisgewinnung unterscheidet Kant analytische und synthetische Urteile. Die analytischen sind solche, deren Prädikat bereits im Subjekt enthalten ist (z.B. "alle Körper sind ausgedehnt" oder "ein Schimmel ist ein weißes Pferd"). Die Bestimmung des analytischen Urteils besteht in der Zerlegung oder Analyse - in ihm wird durch das Prädikat nur das expliziert, was im Subjekt implizit schon mitgedacht ist.
Zum Unterschied von den analytischen Urteilen fügen die synthetischen Urteile dem Subjektbegriff ein neues Prädikat hinzu (z.B. "alle Körper sind schwer" oder "ein offenes Feuer erzeugt Wärme"). Durch sie wird eine Aussage über den Zusammenhang, die Beziehung von Subjekt und Prädikat formuliert. Die Bestimmung des synthetischen Urteils besteht in der Verknüpfung, der Synthesis.
Nach Kant wird ein synthetisches Urteil a priori,
Beispiel:
"Ein Körper hat Gewicht",
als ein Urteil definiert, das die Erkenntnis erweitert, im Gegensatz zum analytischen Urteil,
Beispiel:
"Ein Körper ist ausgedehnt",
das nur vorhandenes Wissen erläutert. Kant greift dabei auf Rene Descartes zurück, nach dem zwar Ausgedehntheit, aber nicht Gewicht ein Wesensmerkmal der Körperlichkeit ist.
Beispiel eines synthetischen Urteils anhand der Arithmetik
Somit gehören nach Kant alle grundlegenden Sätze der Arithmetik und der Naturwissenschaft zu den synthetischen Urteilen a priori. Kant sagt, dass die These:
7 + 5 = 12
dem Aussehen nach als ein analytisches Urteil aussehen kann, dass nach dem logischen Satz vom Widerspruch aus dem Begriff "7 plus 5" folgen muss, aber bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass der Begriff der Summe von 7 und 5 nichts anderes in sich einschließt als die Vereinigung zweier Zahlen in einer; der Begriff Zwölf wird durchaus nicht darin gedacht, dass wir uns diese Vereinigung von 7 und 5 vorstellen, weil wir, sooft wir den Begriff von dieser möglichen Summe auch zergliedern mögen, in ihm dennoch nicht auf die Zwölf kommen.
Zur Kritik der Einteilung in synthetische und analytische Urteile
Erst die sprachanalytische Philosophie des 20. Jahrhunderts hat Kants Unterscheidung analytischer und synthetischer Urteile grundlegend in Frage gestellt. Der amerikanische Philosoph Willard van Orman Quine hat in seinem 1951 erschienenen Aufsatz Two Dogmas of Empiricism, in dem er sich insbesondere mit der Philosophie Rudolf Carnaps auseinandersetzt, zwei mögliche Klassen analytischer Wahrheiten unterschieden - Sätze, die eine logische Wahrheit aussagen und Sätze, die aufgrund der Bedeutung der in ihnen enthaltenen Ausdrücke auf logische Wahrheiten zurückgeführt werden können. Quine zufolge sind jedoch logische Wahrheiten im Prinzip revidierbare (wenn auch besonders gut bestätigte) Bestandteile unseres Netzes von Überzeugungen und als solche im Grundsatz offen für Revisionen. Zudem ist er der Ansicht, alle Versuche eine Theorie sprachlicher Bedeutung zu entwickeln, seien zum Scheitern verurteilt, weil wir keine hinreichend trennscharfen Kriterien für Synonymie zur Verfügung haben. Quines provokante Thesen sind Auslöser einer immer noch andauernden Debatte geworden.
Synthetische Urteile als Quelle neuer Erkenntniswerte
Die analytischen Urteile sind nur von geringem Erkenntniswert, weil sie auf die bloße Verdeutlichung von schon Bekanntem hinauslaufen. Wirklicher Erkenntniswert kommt nur solchen Urteilen zu, die eine Aussage über den Zusammenhang, die Beziehung von verschiedenen, entgegengesetzten Vorstellungen geben.
Diese Bedeutung trifft ausschließlich bei synthetischen Urteilen zu, und zwar zunächst bei jenen Urteilen, die auf tatsächlichen Vorstellungsverknüpfungen beruhen, die durch Wahrnehmung gewonnen werden - also bei Erfahrungsurteilen. Diese Art von synthetischen Urteilen bildet die Grundlage der gesamten Erkenntnistätigkeit. Sie sind aber nicht ihr Endzweck.
Die Erkenntnistätigleit darf bei ihnen nicht stehenbleiben, weil sie des wichtigsten Moments wirklicher Erkenntnis ermangeln: des allgemeingültigen und notwendigen (naturnotwendig bedingt) Charakters. Als Erfahrungsurteile kann sich ihre Geltung nur auf den Bereich der Erfahrung erstrecken, aus dem sie gewonnen wurden. Kants Aufmerksamkeit richtet sich deshalb auf eine andere Art von Urteilen: auf Urteile, die zwar synthetisch, zugleich aber auch allgemeingültig und notwendig sind.
Zur neuen Qualität synthetischer Urteile a priori
Allgemeingültig und notwendig können aber - nach Kant - nur Urteile sein, die nicht aus der Erfahrung, sondern aus reiner Vernunft gewonnen werden, a priori sind, das heißt: von vornherein allgemeingültigen und notwendigen Charakter bei sich führen. Alle analytischen Urteile sind solche Urteile a priori, denn um sie zu fällen, bedarf es in keinem Fall der Erfahrung - sie beruhen ausschließlich auf einem Verstandesakt.
Allein sie erweitern unsere Erkenntnis nicht. Eine Erkenntniserweiterung ist nur von den synthetischen Urteilen zu erwarten. Aber diesen fehlt der allgemeingültige und notwendige Charakter. Wahrhaft echte Erkenntnis wird demnach nur von solchen Urteilen zu erwarten sein, die allgemeingültig und notwendig sind und zugleich unsere Erkenntnis erweitern: synthetische Urteile a priori.
Zur Möglichkeit synthetischer Urteile a priori
Im synthetischen Urteil a priori glaubt Kant das Ideal wirklicher Erkenntnis gefunden zu haben. Dieses Ideal stellt er an die Spitze der erkenntnistheoretischen Untersuchungen in seiner theoretischen Philosophie. Auf die Beantwortung der Frage nach der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori, das heißt auf die Frage, wodurch und inwieweit es möglich ist, durch reine Vernunft (also a priori) zur Erkenntnis von objektiv-realen Gegenständen zu gelangen, richtet er im folgenden sein Hauptaugenmerk.
Dabei ist Frage nach der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori identisch mit der Frage nach dem Grund der Synthesis, denn "bei synthetischen Urteilen [muß] ich außer dem Begriffe des Subjekts noch etwas anderes (x) haben..., worauf sich der Verstand stützt, um ein Prädikat, das in jenem Begriffe nicht liegt, doch als zugehörig zu erkennen".
Es wird notwendig sein, fügt Kant programmatisch hinzu, "mit gehöriger Allgemeinheit den Grund der Möglichkeit synthetischer Urteile a priori aufzudecken, die Bedingungen, die eine jede Art derselben möglich machen, einzusehen, und diese ganze Erkenntnis(die ihre eigene Gattung ausmacht) in einem System nach ihren ursprünglichen Quellen, Ableitungen, Umfang und Grenzen ...zu bestimmen." (siehe dazu Zwei Stämme der menschlichen Erkenntnis)
Siehe auch: Transzendentale Methode, Transzendenz
