Tagessatz

Die Geldstrafe wird in Deutschland in Tagessätzen bemessen. Möglich sind 5 bis 360 Tagessätze, bei der Bildung einer Gesamtstrafe 720 Tagessätze.. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach den sozialen Verhältnissen (Einkünfte, Unterhalt etc.) des Täters und variiert zwischen einem und fünftausend Euro. Grundlage ist das Nettoeinkommen (vgl. § 40 StGB). Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, so tritt an ihre Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz.

See also: Tagessatz, Ersatzfreiheitsstrafe, Geldstrafe, Gesamtstrafe