Tarifverhandlung
Tarifverhandlungen finden in der privaten Wirtschaft regional, d. h. im jeweiligen Tarifbezirk statt. Ausnahmen gibt es bei Spitzengesprächen, die auch überregional geführt werden können.
Diese Verhandlungen können jedoch erst beginnen, wenn der alte Tarifvertrag fristgerecht gekündigt wurde. Gewerkschaften und Arbeitgeber stellen in der ersten Verhandlungsrunde ihre Forderungen auf. Daraufhin folgen lange Verhandlungen, auf die schließlich ein Verhandlungskompromiss folgt, in dem sich die Gewerkschaft und die Arbeitgeber dann einigen.
Können sich Gewerkschaft und Arbeitgeber nicht einigen, werden von den Gewerkschaften Warnstreiks durchgeführt. Dabei besteht eine Friedenspflicht, die besagt, dass bis zum Ende des laufenden Tarifvertrags plus 1 Monat Frieden zwischen den beiden Parteien herrscht. Das bedeutet, dass ein Streik oder ein Warnstreik gegen die Friedenspflicht verstößt, und somit tarifwidrig ist.
Kommt es zu keiner Einigung, kann ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Beide Tarifparteien müssen diesem Verfahren zustimmen, erst dann können sich Vertreter der beiden Parteien und ein neutraler Schlichter zusammensetzen. Auch hierbei herrscht die Friedenspflicht. Scheitert auch dieses Verfahren, kommt es zu einem Arbeitskampf mit Streiks und Aussperrung. Am Ende steht dann der neue Tarifvertrag.
Tarifverträge: Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Vertragsparteien, diese können folgende Bestimmungen beinhalten, wie z.B.
- Höhe der Löhne
- Arbeitszeiten
- Urlaub
- Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
</div>
Kategorie:Tarifvertragsrecht
