Taschendiebstahl

Taschendiebstahl ist eine Form des Diebstahls, bei der der Täter die fremde bewegliche Sache, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet (z.B. Bekleidungs- oder Handtasche, Rucksack, Einkaufstüte), in Aneignungsabsicht an sich bringt. Äußere Umstände wie Gedränge an öffentlichen Plätzen oder Menschenansammlungen begünstigen die Durchführung der Tat, weshalb die Kriminalpolizei regelmäßig zu besonderer Aufmerksamkeit an solchen Örtlichkeiten aufruft. In den letzten Jahren sind in manchen Großstädten Deutschlands immer wieder Taschendiebe in Erscheinung getreten, die tatsächlich oder vermeintlich (aber nicht nachprüfbar) unter 14 Jahre alt sind und daher weder strafrechtlich belangt noch für längere Zeit festgenommen werden können. Für dieses Phänomen hat sich im Volksmund der abwertende Begriff „Klaukids“ etabliert. In vielen Fällen ergibt sich aufgrund polizeilicher Ermittlungen der Verdacht, dass eine erwachsene Person die Kinder zum Diebstahl angestiftet hat.

Im Mittelalter wurden Taschendiebe als Beutelschneider bezeichnet. Der Begriff impliziert die Beschreibung des Vorgangs: Zu der Zeit war es üblich, das Barvermögen in einem Beutel am Gürtel zu führen. Auch diese Diebe machten sich vielfach das Gedränge auf Straßen oder bei einem Menschenauflauf zunutze. Schon damals nutzten die Täter ebenfalls die Möglichkeit, das Opfer anderweitig abzulenken, um den Beutel unbemerkt abzuschneiden.

Ähnliche Methoden finden auch heute wieder Anwendung, vor allem in Touristengegenden. Dort schneiden die (häufig mit Mopeds motorisierten) Taschendiebe den Riemen von Handtasche oder Rucksack durch und entreißen diese dem Besitzer.

Strafrechtliche Verfolgung

Künstlerische Verarbeitung des Themas

Siehe auch

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See also: Taschendiebstahl, 20. Jahrhundert, Beutelschneider, Bilder von Hieronymus Bosch, Charles Dickens, Daniel Defoe, Diebstahl, Fahrendes Volk, Hans Clarin