Taschendiebstahl
Taschendiebstahl ist eine Form des Diebstahls, bei der der Täter die fremde bewegliche Sache, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet (z.B. Bekleidungs- oder Handtasche, Rucksack, Einkaufstüte), in Aneignungsabsicht an sich bringt. Äußere Umstände wie Gedränge an öffentlichen Plätzen oder Menschenansammlungen begünstigen die Durchführung der Tat, weshalb die Kriminalpolizei regelmäßig zu besonderer Aufmerksamkeit an solchen Örtlichkeiten aufruft. In den letzten Jahren sind in manchen Großstädten Deutschlands immer wieder Taschendiebe in Erscheinung getreten, die tatsächlich oder vermeintlich (aber nicht nachprüfbar) unter 14 Jahre alt sind und daher weder strafrechtlich belangt noch für längere Zeit festgenommen werden können. Für dieses Phänomen hat sich im Volksmund der abwertende Begriff „Klaukids“ etabliert. In vielen Fällen ergibt sich aufgrund polizeilicher Ermittlungen der Verdacht, dass eine erwachsene Person die Kinder zum Diebstahl angestiftet hat.
Im Mittelalter wurden Taschendiebe als „Beutelschneider“ bezeichnet. Der Begriff impliziert die Beschreibung des Vorgangs: Zu der Zeit war es üblich, das Barvermögen in einem Beutel am Gürtel zu führen. Auch diese Diebe machten sich vielfach das Gedränge auf Straßen oder bei einem Menschenauflauf zunutze. Schon damals nutzten die Täter ebenfalls die Möglichkeit, das Opfer anderweitig abzulenken, um den Beutel unbemerkt abzuschneiden.
Ähnliche Methoden finden auch heute wieder Anwendung, vor allem in Touristengegenden. Dort schneiden die (häufig mit Mopeds motorisierten) Taschendiebe den Riemen von Handtasche oder Rucksack durch und entreißen diese dem Besitzer.
Strafrechtliche Verfolgung
- Strafrechtlich fällt der Taschendiebstahl regelmäßig unter den Tatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB in Deutschland, § 127 StGB in Österreich).
- Wird Gewalt gegen das Opfer angewandt, so kommen Raub (§ 249 des deutschen StGB) oder räuberische Erpressung (§ 255 des deutschen StGB) in Betracht.
Künstlerische Verarbeitung des Themas
- Das von dem Maler Hieronymus Bosch geschaffene Bild "Der Gaukler" zeigt eine Situation des späten Mittelalters, die ein Zusammenwirken zweier Taschendiebe vermuten lässt: Während eine Person von einem Taschenspieler hypnotisiert wird, ist ein hinter dem Opfer stehender Mann im Begriff, dessen Geldbeutel an sich zu bringen.
- Stefan Zweig schildert in seiner Novelle "Unvermutete Bekanntschaft mit einem Handwerk" eindrucksvoll die Arbeitsweise eines Taschendiebs in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
- Der deutsche Spielfilm "Max, der Taschendieb" von 1962 schildert mit "erhobenem Zeigefinger" und dennoch in komödiantischer Art und Weise das Leben eines Taschendiebs und seine Verwicklungen in ein größeres Verbrechen. . (Regie: Imo Moszkowicz, D:Heinz Rühmann, Elfie Pertramer, Hans Clarin, Ruth Stephan u.a.)
Siehe auch
- Fahrendes Volk ("Beutelschneider")
- Daniel Defoe (Moll Flanders)
- Charles Dickens (Oliver Twist)
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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