Tatort

Der Tatort ist die Örtlichkeit, an der eine ordnungswidrige oder strafbare Handlung (Ordnungswidrigkeit, Straftat) stattgefunden hat. Bei strafrechtlichen Handlungen sind in der Regel das Gericht und die Staatsanwaltschaft des Tatortes zuständig.

Siehe auch: Tatort (Krimiserie)

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See also: Tatort, Gericht, Ordnungswidrigkeit, Staatsanwaltschaft, Straftat, Tatort (Krimiserie)