Teilhabe
| left|25px|Begriffsklärung | Dieser Artikel behandelt die philosophische Bedeutung des Begriffs Teilhabe. Für Informationen zur Teilhabe im Sinne des Sozialrechts siehe Leistung zur Teilhabe |
Die Teilhabe bezeichnet ursprünglich einen der Grundbegriffe der platonischen Ideenlehre, den Platon gebraucht, um das Verhältnis der Einzeldinge zu den Ideen zu bestimmen.
Nach Platon entsprechen die einzelnen Dinge ihren Gattungsbegriffen immer nur bis zu einem gewissen Grade, und er zog daraus in klassischer idealistischer Weise die Schlussfolgerung, dass den Begriffen jeweils eigene, von den konkreten Einzeldingen unabhängige Gegenstände entsprechen müssen, die er Ideen nannte.
So musste die Frage brennend werden, wie die Beziehungen zwischen der Welt der Ideen als dem wahrhaften und eigentlichen Sein und den Gegenständen der empirischen Welt zu denken sind. Um diese Beziehugen zu charakterisieren, gebraucht Platon den Begriff "Teilhabe" (Methexis), der bedeutet, dass das einzelne Ding an dem allgemeinen Wesen der Idee teilhat.
Jedoch ist der Sinn, den Platon mit dem Begriff "Teilhabe" verbindet, nicht immer eindeutig. So spricht er, um dieses Verhältnis zu bestimmen, auch von der "Gegenwart" der Ideen in den Dingen oder ihrer "Gemeinschaft" mit ihnen.
Während diese Wendungen die Kluft zwischen den Ideen und der empirischen Welt in bestimmter Weise abschwächen, gibt es schließlich noch andere Formulierungen, die sie wieder stärker betonen. Das ist dort der Fall, wo Platon von den Ideen als "Mustern", "Vorbildern" der Einzeldinge spricht, die ihrerseits als "Nachahmungen", "Abbilder" der Ideen aufgefasst werden.
Diese platonische Ideenlehre wurde von Aristoteles stark kritisiert. Aristoteles meinte, dass die These von der Teilhabe ein bloßes "dichterisches Bild", ein "leeres Wort" sei, das über die eigentliche Natur der Bezeihungen zwischen den Ideen und den Einzeldingen nichts aussage.
Kategorie: Philosophie
