Telekommunikationsgesetz
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) reguliert den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Telekommunikationsgesetz |
| Abkürzung: | TKG |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| FNA: | 900-11 |
| Ursprüngliche Fassung: | 25. Juli 1996 (BGBl. I 1996, S. 1120) |
| Letzte Neufassung: | 1. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 718) |
Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortan gewährleistet werden. Das Telekommunikationsgesetz trat an die Stelle des bisherigen Telekommunikationsmonopols des Staates.
Das Erbringen von Telekommunikationsleistungen ist frei und lediglich anmeldepflichtig. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich (§ 4). Verpflichtet ist der Leistende lediglich zur dauerhaften Bereitstellung von Berichten auf Verlangen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.
Das Telekommunikationsgesetz regelt ferner die Zuweisung von Frequenzen, die Nummerierung und auch die Zulassung von Mehrwertdienstleistungen über frühere 0190- oder jetzige 0900-Nummern.
Das unbefugte Abhören von kodierten Botschaften (Nachrichten, Sprache etc.) über Telekommunikationswege wird nach § 148 Abs. 1 Satz 1 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre bestraft. Ebenso wird bestraft, wer unzulässige Sendeanlagen besitzt, herstellt, vertreibt oder einführt (§ 148 Abs. 1 Satz 2). Darunter fallen Sendeanlagen, die geeignet sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt zu übermitteln. Das Telekommunikationsgesetz gehört somit zum Nebenstrafrecht.
Siehe auch: Vorratsdatenspeicherung
Weblinks
- Telekommunikationsgesetz 2004 bei juris.de
- Telekommunikationsgesetz 2004 (PDF-Datei, 486 KByte)
- Datenschutzrechtliche Beurteilung des neues Telekommunikationsgesetzes (Auszug aus dem 33. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten zur Novellierung des TKG)
- Datenschutzrechtliche Neuerungen im TKG 2004 Informationen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!
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