Terrororganisation
Als Terrororganisation wird umgangssprachlich eine Organisation bezeichnet, die Terrorismus zur Durchsetzung ihrer Ziele einsetzt.
Die Mitglieder einer Terrororganisation betrachten sich im Allgemeinen nicht als Terroristen, sondern halten ihre Mittel für legitim – beispielsweise als Vollstrecker der Staatsgewalt, als Freiheitskämpfer oder als Teil einer Widerstandsbewegung. Auch Staaten und staatliche Organisationen können in Form von Staatsterrorismus Terror ausüben. Am häufigsten aber sind mit dem unscharfen Begriff Terrororganisationen Vereinigungen gemeint, die eine bestehende Staatsordnung aushebeln und umstürzen wollen.
Da einerseits die Definition des Begriffs unklar ist, er sich aber andererseits eignet, um Gefühle aufzupeitschen, besteht die Gefahr des Missbrauchs im Rahmen von Propaganda mit dem Ziel, einen politischen Gegner mit der Bezeichnung zu diskreditieren.
Deutschland
Das deutsche Strafrecht kennt den Begriff der Terroristischen Vereinigungen. Im StGB § 129a wird deren Bildung mit Freiheitsstrafen geahndet [1].
