Theodor Maunz

Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993) in München war ein deutscher Verwaltungsrechtler, der sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik Deutschland wirkte. Er begründete den Maunz/Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz mit (inzwischen häufig als Maunz/Dürig/Herzog/Scholz zitiert).

Inhaltsverzeichnis

Wirken

Als Professor in Freiburg (1935 bis 1945) beschäftigte sich Maunz hauptsächlich mit der rechtlichen Stellung der Polizei im NS-Staat. Neben Carl Schmitt, Karl Larenz und Ernst Forsthoff zählt man ihn zu den akademischen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren.

1948 nahm Maunz für Südbaden am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee teil.

Von 1952 bis zu seiner Emeritierung hatte Maunz eine Professur an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität inne und etablierte sich durch seine Veröffentlichungen als ein führender Verfassungsrechtler der Bundesrepublik. Roman Herzog, der selbst zu seinen Schülern gehörte, stellte 1993 fest: Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt. Neben dem späteren Verfassungsrichter, Grundgesetz-Mitkommentator und Bundespräsidenten Roman Herzog gehörten unter anderem auch der derzeitige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sowie die Universitätsprofessoren Peter Lerche und Klaus Obermayer zu Maunz' Schülern.

Das CSU-Mitglied Maunz war 1957-1964 bayerischer Kultusminister, bis er, nach dem Bekanntwerden einiger aus der Zeit vor 1945 stammenden Texte unter Druck geraten, am 10. Juli 1964 seinen Rücktritt erklärte.

Nach seinem Tod erschien in der Nationalzeitung ein Artikel, in dem Maunz dafür gedankt wurde, dass er nicht nur deren Herausgeber, den DVU-Vorsitzenden Gerhard Frey, seit einem Verfahren gegen ihn nach Artikel 18 des Grundgesetzes (Aberkennung von Grundrechten) in den 1960er Jahren juristisch beraten habe, sondern auch viele Jahre unter einem Pseudonym in der Nationalzeitung geschrieben habe.

Sein Nachlass, bestehend aus Korrespondenzen, Entwürfen, Gutachten, Manuskripten und einer Fotosammlung, befindet sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, weitere Unterlagen im Stadtarchiv München.

Theodor Maunz als Rechtsgelehrter in der Zeit des Nationalsozialismus

Maunz stellte sich dem Regime zur Verfügung und versuchte es zu legitimieren und rechtlich zu erfassen. In dem unten genannten Artikel Gestalt und Recht der Polizei schrieb Maunz u.a. folgendes:

Es ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. (..) Was mit anderen Worten der Führer (..) in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat (..) den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seidem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Weiterführende Literatur

Weblinks

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Personendaten
Maunz, Theodor
deutscher Verwaltungsrechtler
1. September 1901
Dachau
10. September 1993

See also: Theodor Maunz, 1. September, 10. Juli, 10. September, 1901, 1935, 1945