Tochterrepublik

Tochterrepubliken, ab 1792 von der Französischen Republik durch Militärintervention errichtete Staaten mit Verfassungen nach dem eigenen Vorbild. Im Übergang zur kontinentaleuropäischen Hegemonie Frankreichs unter Kaiser Napoleon verschwanden die Tochterrepubliken zugunsten eines konstitutionell-monarchischen Staatensystems. Der Begriff betonte die Verwandtschaft und Verbundenheit zwischen diesen Republiken gegenüber Monarchien, aber auch auch anderen, vorrevolutionären (Adels-)Republiken wie die Vereinigten Niederlande oder Venedig.

Die Eroberung benachbarter Staaten und ihre Umwandlung zu Tochterrepubliken stellten im ersten Koalitionskrieg und später den grösstenteils geglückten Versuch dar, ein militärisches Glacis für Frankreich zu schaffen; insofern diente anfangs das aggressive Mittel noch einem defensiven Zweck. Die meisten Tochterrepubliken entstanden aber erst nach der jakobinischen Phase der Französischen Revolution 1793-1794, und ihr Schicksal hing eng mit der Karriere Napoléon Bonapartes seit 1796 zusammen. Sie waren ein wesentliches Element der Innenpolitik Frankreichs, deren Takt Napoleon vorgeben konnte, indem er während seinen italienischen Feldzügen eine Vielzahl von Republiken ausrief. Frankreich bewegte sich damals bereits in Richtung der Herrschaft eines "starken Mannes" (Konsulat ab 1799) und letztlich des Kaiserreichs ab 1804; diese Tochterrepubliken waren nicht dazu bestimmt, die Revolution zu exportieren, sondern Autorität zu importieren, und konsequenterweise waren in der zweiten, imperialen Phase der Ausdehnung des französischen Machtbereichs ab 1805 (Spanien, Rheinbund) die auf die Tochterrepubliken folgenden Königreiche und weitere von Frankreich abhängige Fürstentümer mit Verwandten des Kaisers (Napoleoniden) als Staatsoberhäupter besetzt.

Bemerkungen

Liste von Tochterrepubliken

Die Liste ist nicht vollständig, es gab eine bedeutende Anzahl kleinerer und ephemerer Republiken, die oft nur in der Spezialliteratur der Geschichtsschreibung Erwähnung finden. Auf dem Gebiet der vorrevolutionären Eidgenossenschaft mit ihrer ausgeprägten lokalen Selbstverwaltung und territorialen Zergliederung erklärten sich während der Umbruchsphase des Frühjahrs 1798 Untertanenorte und -gebiete zu Republiken (Léman bzw. Kanton Waadt) oder Freistaaten (Toggenburg), bevor sie in der Helvetischen Republik zusammengefasst wurden. Die damaligen Verhältnisse widerspiegeln sich immer noch in den divergenten Selbstbezeichnungen der Schweizer Kantone als "Stand" oder "Republik". Die bereits vor der Revolution bestehenden Kantone bevorzugen das traditionelle "Stand", während die (Westschweizer) Kantone, die sich in der revolutionären und napoleonischen Ära besonders verwurzelt sehen, ein Selbstverständnis als "Republik" haben. Der Kanton Jura, der seine Loslösung von Bern erst in den 1970-er (!) Jahren erlangte, bezeichnet sich als "République et Canton"; er ist damit wohl das fernste eigenstaatliche Echo der Tochterrepubliken und schliesst gleichzeitig einen Kreis, da er territorial zum grossen Teil mit der Raurakischen Republik von 1792 übereinstimmt, die ihrerseits die erste aller Tochterrepubliken war.

See also: Tochterrepublik, 1792, 1793, 1794, 1796, 1798, 1799, 1804, 1805, Batavische Republik