Träger

Ein Träger (von mhd. trager) ist eine Person oder ein Bauteil, der schwere Lasten trägt. Von diesen ursprünglichen Bedeutungen sind viele weitere abgeleitet:

  1. Berufliches Lastentragen - siehe Gepäck- oder Lastenträger. Bis heute sind - auch im Westen - vereinzelt Träger erforderlich, etwa
  2. Träger eines bekannten Namens - siehe Namensträger
  3. Teil eines Kleidungsstücks, durch welchen es - meist an den Schultern - befestigt ist. Siehe auch Hosenträger, trägerlos.
  4. Technische Bauteile, die Lasten aufnehmen:
  5. In der Physik der Träger einer Welle - entweder
    • das Medium, in welchem sich die Welle ausbreitet, siehe Medium (Physik), oder
    • in Nachrichtentechnik oder Informatik eine Trägerwelle, auf die ein Funk- oder Informations-Signal aufmoduliert wird, siehe Modulation.
  6. in der Mathematik die „Nichtnullstellenmenge“ einer Funktion, siehe Träger (Mathematik).
  7. In der Fotografie und Kunst die Bezeichnung für das Material, auf das
    • die lichtempfindlichen Schichten von Filmen oder Fotopapier aufgebracht werden, siehe Träger (Foto) und Folie
    • bzw. der Untergrund eines Gemäldes oder einer Felszeichnung.
  8. als juristischer Begriff eine Organisation, die eine Einrichtung betreibt (z.B. Kindergarten, Rentenversicherung), siehe auch Trägerschaft.

"Träger" als Familienname:

Siehe auch:

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See also: Träger, Amtsträger, Anstaltslast, Balkenlage, Bauteil, Bauträger, Bauwesen, Bergsteiger, Briefträger