Traktion

von lat. trahere = ziehen. Traktion ist demzufolge ein Zug oder genauer: eine ziehende Kraft.

Der Begriff Traktion bezeichnet:

  1. die resultierende Kraft mit der ein Fahrzeug beschleunigt wird. Ist das Fahrzeug radgetrieben, so gilt:
    Motorkraft - Schlupf = Traktion. Siehe auch Bodenhaftung, Schlupf
  2. die Fortbewegung mit bzw. von Eisenbahnfahrzeugen, siehe Traktion (Bahn)
  3. ein Geschäftsbereich bei der Österreichischen Bundesbahnen, siehe Traktion (ÖBB)
  4. ein legendäres Modell des französischen Autoherstellers Citroën, siehe Traction Avant
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