Treasury
Treasury ist im umfassenden Sinne das Disponieren und Anlegen der bei einem Unternehmen vorhandenen oder ihm zufließenden finanziellen Mittel. Dies betrifft sowohl Bargeld wie Buchgeld.
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Herkunft
Der Begriff Treasury hat sich – zunächst in der Betriebswirtschaftslehre - aus der rechtlichen Verfassung amerikanischer Unternehmen bei uns eingebürgert. Die Anteilseigner von US-Kapitalunternehmen bestimmen den Board of Directors (einem hiesigen Aufsichtsrat vergleichbar), welcher wiederum die Tätigkeit der Officers (einem hiesigen Vorstand vergleichbar) überwacht. Einer dieser Officer ist der Treasurer, welcher in der Ausübung seiner Aufgaben einem Finanzchef/Schatzmeister/Kassenverwalter in unserem Sprachgebrauch ähnelt.
Auf Regierungsebene ist Treasury in England das Schatzamt, das US Department of the Treasury das US-Finanzministerium.
Treasury im Bankwesen
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung ist Treasury neben der Steuerung des Marktergebnisses (Geschäfte im Kundenbereich) ein sehr wichtiges Element. Es wird vom Treasury Management wahrgenommen. Der Vorstand ist darin selbst vertreten oder gibt dem Fachbereich die Leitlinien für das Aktiv-Passiv-Management der Bilanz vor. Treasury zielt auf eine Steigerung der Vermögensallokation ab, um den Fortbestand des Kreditinstituts zu sichern.
Gegenstand des Treasury sind
- jedwede Liquiditäts- und Finanzplanung (kurz-, mittel- oder langfristig)
- die Zins- und Währungsrisiken der eigenen Geldanlagen
- erkannte Veränderungen im Risikobereich, insbesondere Ausfallrisiken bei Kreditnehmern, um etwaigen finanziellen Nachteilen rechtzeitig vorzubeugen
- Verbesserungen in der Bankbilanzstruktur.
Treasury untersucht permanent die Zahlungsströme, berechnet deren Barwert und versucht, Optimierungen aufzuspüren, die im Zeitablauf den Gewinn erhöhen. Dazu gehört gegebenenfalls, dass der Treasurer auch außerbilanzielle Geschäfte in Derivaten tätigt. Diese müssen jedoch mit Eigenkapital in bestimmter Höhe unterlegt sein.
Die Geschäftsleitung, das Controlling und die Revision sind durch periodische Berichte vom Treasury-Verantwortlichen über die Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.
Den Kreditinstituten sind in § 25a des Kreditwesengesetzes (KWG) besondere organisatorische Pflichten auferlegt, welche auch für den Bereich Treasury das Vorhandensein prüffähiger Dokumentationen zu Aufbau- und Ablauforganisation erfordern.
Treasury in anderen Unternehmen
Treasury gewinnt auch außerhalb des Kreditgewerbes zunehmend an Bedeutung. Je größer und globaler ein Betrieb ausgerichtet ist, umso eher ist hier ein spezielles Treasury Management anzutreffen. In Wirtschaftsunternehmen soll Treasury die Vertriebs- bzw. Einkaufsaktivitäten sinnvoll ergänzen.
Standardaufgabe ist das so genannte Cash Management. Hierzu zählen
- die Planung, Optimierung und Abwicklung von ein- und ausgehenden Zahlungen
- organisatorische Gestaltungen (Bankverbindungen, Kontokonzentration, Bankenclearing, Electronic Banking)
- Steuerung in der Beanspruchung von Kreditlinien
- Verbesserung der Zinspositionen (durch mehr Ertrag, weniger Aufwand)
Treasury liefert Informationen zum Finanzstatus des Unternehmens.
Wie bei einer Bank werden auch hier vom Treasurer Zins- und Währungsrisiken untersucht und bei Bedarf mit Hilfe derivativer Finanzinstrumente minimiert.
Es kommt in der Praxis bereits vor, dass die Debitorenbuchhaltung mit all ihren Aufgaben in den Treasury-Bereich integriert ist.
Die Geschäftsleitung ist durch periodische Berichte vom Treasury-Verantwortlichen über die finanzielle Entwicklung des Betriebes ins Bild zu setzen.
