Treuhandanstalt
Die Treuhandanstalt, kurz auch nur als Treuhand bezeichnet, war eine Anstalt in der Bundesrepublik Deutschland, deren Aufgabe es war, die Volkseigenen Betriebe der DDR nach den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft zu privatisieren oder stillzulegen und die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern (§ 8 Treuhandgesetz). In der Praxis wurden mit der Politik Privatisierung vor Sanierung viele Betriebe unnötig zerschlagen. Es kam zu massenhaftem Fördermittelmissbrauch, da in den Anfangsjahren keine Arbeitsplatzgarantien in den Privatisierungsverträgen enthalten waren.
Am 1. März 1990 beschloss der Ministerrat der DDR (Modrow-Regierung) die Gründung der "Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums". Sie sollte das Volkseigentum wahren und im Interesse der Allgemeinheit verwalten. Die Haupttätigkeit dieser ersten "Treuhand" bestand in der Entflechtung von Kombinaten und der Umwandlung der Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften. Ihr Präsident war der frühere stellvertretende Ministerpräsident in der Modrow-Regierung Peter Moreth (LDPD).
Die Arbeit der Treuhandanstalt über die Wiedervereinigung hinaus basiert auf dem noch von der Volkskammer der DDR am 17. Juni 1990 beschlossenen Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) in Verbindung mit dem Einigungsvertrag und dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990. Am 1. Juli 1990 waren der Treuhand etwa 8.500 Betriebe unterstellt, in denen mehr als 4 Millionen Menschen arbeiteten. Erster Präsident der Treuhandanstalt war Reiner Maria Gohlke, der jedoch nach wenigen Monaten im Kompetenzstreit mit dem Aufsichtsrat zurücktrat. Mit der Wiedervereinigung wurde sie eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Nachdem der Treuhandchef Detlev Karsten Rohwedder am 1. April 1991 durch Terroristen der RAF ermordet worden war, wurde die CDU-Politikerin Birgit Breuel am 13. April 1991 zur neuen Präsidentin der Treuhandanstalt gewählt.
Am 31. Dezember 1994 wurde die Treuhandanstalt schließlich aufgelöst und die verbliebenen Aufgaben auf mehrere Folgegesellschaften verteilt (z. B. Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG)). Die Erlöse aus Privatisierungen betrugen bis Ende 1994 einschließlich der noch nicht gezahlten, aber vertraglich vereinbarten Beträge rund 60 Mrd. DM. Ihnen standen Ausgaben von weit über 300 Mrd. DM gegenüber. Die Gesamtverschuldung der Treuhandanstalt schätzte man Ende 1994 auf 260 bis 270 Mrd. DM.
Die Schulden der Treuhand wurden am 1. Januar 1995 in den Erblastentilgungsfonds eingebracht.
Der Hauptsitz der Treuhandanstalt war Berlin, im ehemaligen Haus der Elektroindustrie, am Alexanderplatz. Außerdem bestanden Niederlassungen in jeder ehemaligen Bezirksstadt.
Präsidenten und Vorsitzende der Treuhandanstalt
- Peter Moreth: erster Vorsitzender (1. März 1990)
- Reiner Maria Gohlke: Präsident der Treuhandanstalt (16. Juli 1990)
- Detlev Karsten Rohwedder: Präsident der Treuhandanstalt (16. August 1990) (nach Gohlkes Rücktritt)
- Birgit Breuel: Präsidentin der Treuhandanstalt (1. April 1991) (nach Ermordung Rohwedders durch die RAF)
Weblinks
siehe auch Treuhand
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