TRIPS

Das TRIPS-Abkommen (Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums bzw. Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest, um "sicherzustellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden".

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung des TRIPS

Das TRIPS regelt Rechtsgebiete wie:

Das TRIPS fordert von den Mitgliedsstaaten Minimalkriterien u.a. in den folgenden Bereichen:

Viele der TRIPS-Bestimmungen auf das Kopierverbot wurden von der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst übernommen. Auch darf nicht unerwähnt bleiben dass sehr viele TRIPS-Bestimmungen in Europa nur eine Bestätigung bestehendes Rechts bilden, und dass in Europa das Recht oft weitergeht als TRIPS: in Europa dauert z.B. das Urheberrecht 70 Jahre ab dem Tod des Autors, wo TRIPS nur minimal 50 Jahre vorschreibt.

Geschichte

GATT

Das TRIPS-Abkommen wurde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) am Ende der Uruguay-Runde 1994 hinzugefügt. Die Einbeziehung des TRIPS-Abkommen erfolgte vor allem auf Drängen der Vereinigten Staaten, gestützt durch die EU, Japan und andere Erste-Welt-Länder. Weiteren Einfluss hatten die Kampagnen der einseitigen ökonomischen Ermutigung (unter dem Allgemeinen Präferenzsystem) und des Zwangs (unter Abschnitt 301 des "Trade Act"). Die amerikanische Strategie zur Verknüpfung von Handelsrichtlinien mit Richtlinien des geistigen Eigentums hat ihren Ursprung in den achtziger Jahren in der Führungsetage von Pfizer Inc., einem globalen Pharmazeutik-Unternehmen. Pfizer mobilisierte 12 weitere internationale US-Unternehmen und schloß sich mit diesen im "Intellectual Property Committee" (IPC) zusammen. Das IPC machte durch Lobbyarbeit die Maximierung von Privilegien an geistigem Eigentum zur Top-Priorität der US-Handelspolitik.

Nach der Uruguay-Runde wurde das GATT zur Grundlage der Welthandelsorganisation (WTO). Nachdem die Ratifizierung des TRIPS-Abkommens für eine WTO-Mitgliedschaft verpflichtend ist, muss jeder Staat, der Zugang zu den Märkten der WTO-Mitglieder erlangen will, die sehr strengen Regelungen des geistigen Eigentums des TRIPS-Abkommens in nationales Recht umsetzen.

WTO

Darüber hinaus besitzt das TRIPS-Abkommen im Gegensatz zu anderen internationalen Vereinbarungen einen mächtigen Durchsetzungsmechanismus. Staaten, die ihr Rechtsystem für geistiges Eigentum nicht TRIPS-konform gestalten, können durch den WTO-Streitschlichtungsmechanismus diszipliniert werden, der es ermöglicht, Handelssanktionen gegen abtrünnige Staaten zu verhängen.

Kritik

Seit das TRIPS-Abkommen in Kraft getreten ist, muss sich die WTO mit zunehmender Kritik von Entwicklungsländern, Wissenschaftlern und nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) auseinandersetzen. Aufgrund der Entscheidungsprozesse in der WTO ist es aber sehr unwahrscheinlich, dass selbst eine enorme politische Opposition viel dazu beitragen könnte, das TRIPS-Abkommen zu entschärfen.

Von Lobbyisten in Sachen Urheberrecht werden häufig politische Sachzwänge mit Verweis auf angebliche Obligationen aus dem TRIPS Abkommen verbreitet und zur Durchsetzung nationaler Regelungsvorhaben verwendet.

Es zeigt sich, dass ein Vertrag, der zur Handelsregulierung gedacht war, für eine ökonomisch nicht mehr zu fundierende Ausweitung des Rechtsschutzes zugunsten der am Rechtsschutz verdienenden Gruppen ausgeweitet werden soll. Als Grund für die Ausweitung wird von Seiten der Befürworter die Refinanzierung der Entwicklungskosten genannt.

AIDS-Medikamente

Die bisher heftigste Auseinandersetzung fand über AIDS-Medikamente für Afrika statt. Trotz der unvertretbaren Rolle, die Patente in Afrika bei der Aushöhlung des öffentlichen Gesundheitswesens spielten, wurde das TRIPS-Abkommen nicht abgeändert. Stattdessen wurde im November 2001 die "Doha Declaration", eine erläuternde Stellungnahme, herausgegeben. Diese weist darauf hin, dass Staaten durch das TRIPS-Abkommen nicht daran gehindert werden sollen, Krisen im öffentlichen Gesundheitswesens zu bewältigen. Seit diesem Zeitpunkt arbeiten die Vereinigten Staaten (und in geringerem Ausmaß auch andere entwickelte Nationen) auf Geheiß der PhRMA (Vertretung der pharmazeutischen Industrie in den USA) daran, die Auswirkungen dieser Erklärung so gering wie möglich zu halten.

Hierbei sollte aber nicht übersehen werden, dass die Mehrheit der Medikamente nicht (mehr) patentiert ist, und dass auch diese nicht-patentierten Medikamente aus verschiedenen Gründen nicht überall in Afrika ausreichend verfügbar sind. Ein Grund ist die mangelnde Infrastruktur in vielen afrikanischen Ländern. Ein anderes Problem ist die weitverbreitete Korruption; auch günstig verfügbar gemachte Medikamente erreichen nicht unbedingt die Patienten in den sog. Entwicklungsländern, sondern werden stattdessen exportiert. Unter marktwirtschaftlichen Voraussetzungen sind Investititonen privater Unternehmen in die Forschung und Entwicklung nur zu erwarten, wenn die Kosten und Profite erwirtschaftet werden können.

Software-Patente

Die amerikanische EU Delegation hat anlässlich der Debatte um die Neuregelung von Softwarepatentierung die Meinung vertreten, nach TRIPS Artikel 27 sei nicht möglich Software-Patente vollständig zu verbieten. Dies wurde auch von Patentanwaltsverbänden bestätigt.

Text der einschlägigen TRIPS-Bestimmung: "Article 27 (Patentable Subject Matter)

1. Subject to the provisions of paragraphs 2 and 3, patents shall be available for any inventions, whether products or processes, in all fields of technology, provided that they are new, involve an inventive step and are capable of industrial application. Subject to paragraph 4 of Article 65, paragraph 8 of Article 70 and paragraph 3 of this Article, patents shall be available and patent rights enjoyable without discrimination as to the place of invention, the field of technology and whether products are imported or locally produced."

Von europäischen Industrie-Organisationen wird hierbei akzentuiert dass zwar ein Patent erteilt werden muss für jede Erfinding in jedem technischem Gebiet die neu, nicht-naheliegend und gewerblich anwendbar ist, aber das Patentschutz ebenso klar nicht erwünscht ist für naheliegende Erfindungen (keine "inventive step") und/oder für nicht-technische Neuerungen.

Microsoft

Die Europäische Kommission verhängt am 24. März 2004 wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei PC-Betriebssystemen eine Strafe von 497,2 Mio Euro gegen den Microsoft-Konzern; er will sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof als auch vor der WTO mittels dem TRIPS-Abkommen dieses Urteil anfechten.

Hierbei hat Microsoft aber zwei Probleme:

1. Nur TRIPS Mitglieder (wie z.B. die Vereinigten Staaten) können WTO Verfahren anhängig machen; individuelle Unternehmen können das nicht.

2. Artikel 40 TRIPS enthält die folgende Bestimmung: "2. Nothing in this Agreement shall prevent Members from specifying in their legislation licensing practices or conditions that may in particular cases constitute an abuse of intellectual property rights having an adverse effect on competition in the relevant market. As provided above, a Member may adopt, consistently with the other provisions of this Agreement, appropriate measures to prevent or control such practices, which may include for example exclusive grantback conditions, conditions preventing challenges to validity and coercive package licensing, in the light of the relevant laws and regulations of that Member."

Es ist nicht auszuschließen, dass Microsoft nicht beweisen kann, dass die EU Artikel 40 TRIPS verletzt hat.

Siehe auch

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div>

See also: TRIPS, AIDS, Autor, Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, Computerprogramm, FFII, GATT, Geistiges Eigentum, Geschmacksmuster