Überseedépartement
Als Überseedépartement (Département d'ôutre-mer, Abk. DOM) werden einige Landesteile der Französischen Republik bezeichnet, die außerhalb des europäischen Kernlandes (France Métropolitaine) liegen. Die Zugehörigkeit dieser Landesteile zu Frankreich ist im Kolonialismus begründet worden. Neben den DOM existieren auch Ôutre-Mer- (Übersee-) Territorien (TOM) außerhalb der France Métropolitaine, die im Gegensatz zu den DOM einen staatsrechtlichen Sonderstatus haben.
Zusammen haben die DOM eine Bevölkerung von ca. 2 Millionen Menschen.
Die Überseedépartements stellen einen vollständig gleichgestellten Bestandteil der Republik dar. So sind sie, wie die Départements der France Métropolitaine, mit Abgeordneten in der Nationalversammlung vertreten; die Einwohner wählen auch den Präsidenten der Republik mit. Die DOM sind, wie die France Métropolitaine, Teil der Europäischen Union; die Währung der Euro.
Die Überseedépartements und ihre Vertretung in Nationalversammlung bzw. Senat:
- Martinique seit 1946, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren
- Guadeloupe seit 1946, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren
- Réunion seit 1946, 5 Abgeordnete, 3 Senatoren
- Französisch-Guayana seit 1947, 2 Abgeordnete, 2 Senatoren
Mayotte hat als Collectivité départementale (seit 2000) eine ähnliche rechtliche Stellung (je 1 Abgeordneter und Senator). St. Pierre und Miquelon war von 1976 bis 1985 ein Überseedépartement. Die Bevölkerung hat sich in einer Volksabstimmung gegen den Status eines Überseedépartements entschieden. Als Collectivité territoriale ähnelt der Status dem eines Überseeterritoriums. Auch St. Pierre und Miquelon ist mit je 1 Abgeordneten und Senator in Paris vertreten.
vgl. Französische Übersee-Territorien
