Umlaufvermögen

Als Umlaufvermögen bezeichnet man Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen und durch Zu- und Abgänge einer ständigen Änderung unterliegen. Zum Umlaufvermögen zählen unter anderem Warenbestände, Forderungen, Kasse und Bank. Es steht in der Bilanz, wie das Anlagevermögen, auf der Aktiv-Seite.

Das Umlaufvermögen wird nach § 266 HGB Abs. 2 B gegliedert. Im Vorfeld der Bilanzerstellung ist eine Bestandsaufnahme der Warenbestände notwendig, die in der Regel durch eine Inventur geschieht.

In der Bilanzanalyse spielt das Nettoumlaufvermögen eine wichtige Rolle.

See also: Umlaufvermögen, Aktiva, Anlagevermögen, Bilanz, Bilanzanalyse, Forderung, Inventur, Ware, Nettoumlaufvermögen