Umweltsteuer

Umweltsteuern werden definiert als Steuern auf einen umweltschädlichen Tatbestand. Die grundlegende Idee von Umweltsteuern/Ökosteuern ist, durch verstärkte Besteuerung des Faktors Umwelt bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit einen Anstieg der Gesamtabgabenbelastung zu vermeiden und gleichzeitig durch verminderte Arbeitskosten die Beschäftigung zu erhöhen bzw. zu stabilisieren.

In der Europäischen Union (EU) werden Umweltsteuern in vier Kategorien eingeteilt:

Hierzu gehören u.a. Steuern auf Kraftstoffe (in Deutschland: Mineralölsteuer, Kraftfahrzeugsteuern, Steuern auf Emissionen in Wasser oder Luft, Deponiesteuern und Steuern auf Pestizide, Stromsteuern. Steuern auf Kohlendioxid fallen unter die Kategorie Energie, da sie häufig Bestandteil allgemeiner Energiesteuern sind.

Nicht zu den Umweltsteuern zählt die allgemeine Umsatzsteuer (Deutschland)/Mehrwertsteuer auf umweltschädigende Tatbestände sowie Förderabgaben und sonstige Sondersteuern im Zusammenhang mit Erdöl und Erdgasförderung.

Hohe Umweltsteuern in einem Land können sowohl das Ergebnis einer hohen Besteuerung von umweltschädigenden Produkten sein, das Ergebnis eines starken Einsatzes derartiger Produkte oder eine Kombination beider Effekte.

See also: Umweltsteuer, Beschäftigung, Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Stromsteuer, Umsatzsteuer, Verkehrsteuer, Ökosteuer, Förderabgabe