Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen die für jeden Werktätigen verbindlichen Vorschriften zur Vermeidung von Unfällen dar.

Allgemein sind die Unfallverhütungsvorschriften in SGB 7 § 15 geregelt:

Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über

  1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen,
  2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten, die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind,
  4. Voraussetzungen, die der Arzt, der mit Untersuchungen oder Maßnahmen nach Nummer 3 beauftragt ist, zu erfüllen hat, sofern die ärztliche Untersuchung nicht durch eine staatliche Rechtsvorschrift vorgesehen ist,
  5. die Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe durch den Unternehmer,
  6. die Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergebenden Pflichten zu treffen hat,
  7. die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, die nach § 22 unter Berücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten bestehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen sind.

In der Unfallverhütungsvorschrift nach Satz 1 Nr. 3 kann bestimmt werden, daß arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen auch durch den Unfallversicherungsträger veranlaßt werden können.

Die UVV heißen mittlerweile Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)

Online Quellen

Die gültigen UVV unter pr-o.info

Seite des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften www.hvbg.de, für den öffentlichen Bereich "Bundesverband der Unfallkassen", Seite http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php?wc_c=476 und alle Vorschriften aller gewerblichen Berufsgenossenschaften: Carl Heymannsverlag zum download.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsunfall, Arzt, BGV, Berufskrankheit, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Medizinische Untersuchung, Portal Erste Hilfe