Sicherheitsrat der Vereinten Nationen

thumb|250px|Der 'öffentliche' Teil des UN-Sicherheitsrates. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist das mächtigste Organ der Vereinten Nationen.

Nach Artikel 24 I der UN-Charta haben ihm die UN-Mitgliedsstaaten "die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" übertragen. Während andere Organe der UNO unmittelbar nur Empfehlungen abgeben können, kann der Sicherheitsrat nach den Bestimmungen des VII. Kapitels der UN-Charta Entscheidungen mit Bindungswirkung für die UN-Mitgliedsstaaten treffen ("Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen"). Dabei besteht eine grundsätzliche Rechtsbindung an die Normen der UN-Charta, wobei die politische Prärogative des Sicherheitsrates zur Auslegung der tatbestandlichen Voraussetzungen (des Art. 39) im Einzelfall zur Weiterbildung bestehenden Rechts führen kann. Nach herrschender Meinung darf sich der Sicherheitsrat mangels eigener Rechtssetzungsbefugnis dabei aber nicht in dezidierten Widerspruch zu den anerkannten Rechtsquellen des Völkerrechts setzen. Der Sicherheitsrat verfügt nicht über quasi-legislative Kompetenzen. Die Entscheidungen des Sicherheitsrates unterliegen allerdings keiner wirksamen Rechtskontrolle.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates

Der Rat besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern der Vereinten Nationen. Jedes Jahr wird die Hälfte der zehn wechselnden durch die Generalversammlung auf zwei Jahre neu gewählt. Sie werden nach regionalen Gruppen ausgesucht und von der UN-Generalversammlung bestätigt. Zwischen dem Ausscheiden eines Staates aus dem Sicherheitsrat und der Wiederwahl muss mindestens ein Jahr liegen – eine direkte Wiederwahl ist also ausgeschlossen. Ein Vertreter eines jeden Sicherheitsratsmitgliedlandes muss jederzeit im UNO-Hauptquartier anwesend sein, damit der Rat immer zusammentreten kann.

Ständige Mitglieder

Nichtständige Mitglieder

Der Vorsitz im Weltsicherheitsrat wechselt im Monatsturnus unter den Mitgliedern, in alphabetischer Reihenfolge der englischen Landesbezeichnungen. Neben den ständigen und nichtständigen Mitgliedern hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Er verfügt jedoch über kein Stimmrecht.

Derzeit wird diskutiert, weitere ständige Mitglieder in den Rat aufzunehmen. Brasilien, Indien, Japan und Deutschland erklärten Ende September 2004, sich gegenseitig beim Bemühen um einen ständigen Sitz zu unterstützen. Weiterhin könnte im Rahmen der Reform auch ein afrikanischer Staat aufgenommen werden. Nigeria ist hierbei neben Südafrika und Ägypten im Gespräch. Neben den dann 10 ständigen könnten fortan 14 nichtständige Mitglieder nach dem Rotationsprinzip dem Sicherheitsrat angehören. Nach einem zweiten Reformmodell sind keine neuen ständigen Mitglieder vorgesehen, sondern die Einrichtung einer neuen Kategorie: "semi-permanente" Sitze, die auf vier Jahre gewählt und verlängert werden können.

Zustandekommen von Beschlüssen

Beschlüsse des Sicherheitsrates bedürfen der Zustimmung von 9 der 10 nicht ständigen Mitglieder und die der fünf permanenten Mitglieder (Art. 27 II UN-Charta). Die Abstimmungen erfolgen öffentlich durch Handzeichen. Freiwillige Stimmenthaltung oder das Nichterscheinen im Rat werden nach etabliertem Völkergewohnheitsrecht seit der sog. Politik des "leeren Stuhls" durch die UdSSR in der Korea-Frage 1950 als Erklärungsvariante qualifiziert, mit der sich unterhalb einer förmlichen Zustimmung eine politisch ambivalentere „Billigung“ von Ratsbeschlüssen ausdrücken lässt. Eine Entscheidung kann durch ein Veto von einem der fünf ständigen Mitglieder verhindert werden. Die ständigen Mitglieder haben zwischen 1945 und 1990 in 279 Fällen von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht.

Kritik

Immer wieder wird insbesondere die mögliche Blockade des Sicherheitsrates durch die ständigen Mitglieder kritisiert und ein Reformbedarf angemahnt.

Beim Völkermord in Ruanda wurden innerhalb weniger Wochen Hunderttausende Menschen ermordet. Dem Sicherheitsrat wird vorgeworfen, bei der Sanktionierung bzw. beim Eingreifen in den Konflikt versagt zu haben.

Wenige Jahre später wiederholte sich das Szenario in der sudanesischen Region Darfur. Wieder kam es zu Mord und Vertreibung. Die Volksrepublik China blockierte jedoch den Sicherheitsrat, weil sie befürchtete nicht ausreichend am Öl im Sudan beteiligt zu werden, die USA blockierten ebenso, weil sie die Legitimität des Internationalen Strafgerichtshofs nicht anerkannten. Letztlich scheiterten Beschlüsse in der Darfurfrage somit an unzureichenden demokratischen Strukturen des Sicherheitsrates. Der Völkermord im Sudan hält unterdessen an.

Siehe auch

Weblinks

See also: Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, Algerien