Unterkunft
Eine Unterkunft ist eine Wohnung oder ein Fahrzeug, das dem Wohnen dient.
Bauwerke
- Unterkünfte zum dauerhaften Wohnen sind Wohnungen, Häuser und Villen
- Unterkünfte zum vorübergehenden Wohnen sind Hotels, Pensionen, Hostels, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Berghütten, Baracken, Wohnwägen (auch fest auf Campingplätzen), Zelte, Lauben (Gartenlauben, Schrebergartenhütten, Weinberghütten, Almhütten) und Wohncontainer.
Fahrzeuge
Auch Fahrzeuge können als Unterkünfte dienen (meistens vorübergehend): Wohnmobile, Wohnwagen, festvertäute Hausboote und Wohnbusse.
Für Unterkünfte werden nur dann Angaben erhoben, wenn sie zum Zeitpunkt der Zählung bewohnt waren. Wohnwagen und Lauben werden nur dann als bewohnte Unterkünfte erfaßt, wenn ihre Bewohner keine andere Wohnung oder sonstige Wohneinheit hatten. Als Unterkünfte werden auch Gebäude mit nur einer oder zwei Freizeitwohneinheiten nachgewiesen, sofern deren Gesamtwohnfläche weniger als 50 m² beträgt.
