Unternehmer

Der Unternehmer (Entrepreneur) ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt.

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

In der deutschen Gesetzgebung allgemein gibt es keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs.

Unternehmerbegriff im BGB

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 14 Abs. 1 den Unternehmer wie folgt:

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person
 oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, 
 die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
 in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 

Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft als Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für die Bestimmungen des Verbraucherschutzes, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs und des Verbraucherdarlehensvertrages.

Unternehmerbegriff im Steuerrecht

im Umsatzsteuerrecht

Das deutsche Umsatzsteuergesetz definiert Unternehmer wie folgt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG):

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.
 Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen,
 auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt.
 

im Einkommensteuerrecht

Das Einkommensteuerrecht verwendet den Begriff Unternehmer nicht ausdrücklich.

Hingegen die Kriterien im Einkommensteuergesetz (§ 15 Abs. 2):

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, 
 die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird 
 und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, 
 ist Gewerbebetrieb.
 

Historische Unternehmerbegriffe

Moderne Unternehmerbegriffe

Siehe auch

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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