Urgroßeltern

Die Urgroßeltern einer Person sind die Eltern der Großeltern dieser Person. Jeder Mensch hat somit in der Regel acht biologische Urgroßeltern.

Die Ururgroßeltern einer Person sind wiederum die Eltern der Urgroßeltern dieser Person. Jeder Mensch hat somit in der Regel sechzehn biologische Ururgroßeltern.

Diese Wortbildung läßt sich fortsetzen; die Anzahl der entsprechenden Ahnen kann mit folgender Formel berechnet werden: 4 * 2 hoch Anzahl der "ur" (inkl. dem großgeschriebenen "Ur" am Wortanfang)

Diese Annahme basiert auf der idealisierten Vorstellung, dass Blutsverwandte keine Kinder zeugen. Beispielsweise haben Kinder von Eltern, die Cousins sind, nur 4 statt 8 Urgroßeltern. Je weiter man in die Vergangenheit schaut, desto wahrscheinlicher wird es, dass die obige Formel nicht richtig ist. Nur so lässt es sich erklären, dass vor 1000 Jahren (also ca. 32 Generationen) keine 16 Milliarden Vorfahren pro Mensch (also ca. 100 Billiarden) Menschen gelebt haben.

Siehe auch: Urgroßmutter, Urgroßvater, Urenkel

See also: Urgroßeltern, Cousin, Eltern, Großeltern, Urenkel, Urgroßmutter, Urgroßvater