Urheberrechtsgesetz

Das Urheberrecht wird heutzutage im Zuge der Verbreitung von Informationen über die neuen Medien insbesondere durch das Europarecht, Völkerrecht und andere internationale Abkommen bestimmt. Als weltweite Organisation hat sich die World Intellectual Property Organization (WIPO) gebildet.

Inhaltsverzeichnis

Bundesrepublik Deutschland

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) wurde am 9. September 1965 als Gesetz über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im BGBl. I 1965, S. 1273 verkündet. Die letzte Änderung stammt vom 10. September 2003.

Basisdaten
Kurztitel: Urheberrechtsgesetz
Voller Titel: Gesetz über Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Immaterialgüterrecht bzw. Geistiges Eigentum
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: UrhG (selten: UrhRG)
FNA: 440-1
Verkündungstag: 9. September 1965 (BGBl. I 1965, S. 1273)
Aktuelle Fassung: 10. September 2003 (BGBl. I 2003, S. 1774)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz gewährt nach § 1 UrhG allen Urhebern von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst (...) Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die geschützten Werke ergeben sich aus § 2 UrhG. Ausdrücklich keine schutzwürdigen Werke sind nach § 5 UrhG Gesetze, Verordnungen, Leitsätze von amtlichen oder gerichtlichen Entscheidungen.

Der Urheber ist stets der Schöpfer des Werkes (§ 7 UrhG). Mehrere Urheber können ihre Rechte als Miturheberschaft geltend machen.

Im folgenden regelt das Gesetz das Urheberrecht im engeren Sinne als Urheberpersönlichkeitsrecht sowie die Verwertungsrechte am Werk. Dazu zählen auch das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht. Die Verbreitung durch Rundfunk oder Fernsehen über Kabel oder durch andere Telekommunikationseinrichtungen (Internet etc.) ist später hinzugefügt worden.

Für die Vermietung und Verleihung seines Werkes darf der Urheber nach § 27 UrhG eine angemessene Vergütung verlangen. Auch wird festgestellt, dass das Urheberrecht vererblich ist, eine anderweitige Übertragung des Urheberrechts ist nicht möglich.

Das Urheberrecht erlischt nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei Miturhebern: 70 Jahre nach dem Tod des am längsten überlebenden Urhebers). Werke, die von anonymen oder unter Pseudonym schreibenden Autoren veröffentlicht werden, sind 70 Jahre nach ihrem Erscheinen geschützt. Bei anonymen oder pseudonymen Werken der Literatur und Tonkunst besteht aber die Möglichkeit, dass ein anonym oder unter Pseudonym schreibender Autor seinen wahren Namen in einer Urheberrolle beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lässt. In diesem besonderen Fall endet die Frist ebenfalls 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Für Computerprogramme, Tonträger, Datenbanken, Lichtbilder (siehe auch: Bildrechte) und Filme sind besondere Vorschriften eingefügt.

Der Schutz der Urheberrechte und verwandter Schutzrechte wird einerseits zivilrechtlich mit besonderen deliktsrechtlichen Ansprüchen nach §§ 97 ff. UrhG und strafrechtlich in den §§ 106 ff. UrhG geschützt. Das UrhG kann daher zum Nebenstrafrecht gezählt werden.

DDR

Das Gesetz über das Urheberrecht vom 13. September 1965 löste in der DDR die Bestimmungen in den alten Reichsgesetzen über Rechte und Pflichten des Urhebers ab.

Die Sonderbestimmungen des Einigungsvertrags (Abschnitt II 2 im Sachgebiet E) sahen für vor dem 3. Oktober 1990 geschaffene Werke und erbrachte Leistungen vor: "Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes sind auf die vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschaffenen Werke anzuwenden. Dies gilt auch, wenn zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach dem Gesetz über das Urheberrecht der Deutschen Demokratischen Republik schon abgelaufen waren."

Österreich

In Österreich wurde die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft durch die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 32/2003, umgesetzt.

Schweiz

In der Schweiz gilt das "Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)".

Andere Länder

In anderen Ländern gibt es Urheberrechtsgesetze, die sich zum Teil deutlich voneinander und dem in Deutschland unterscheiden. Innerhalb der Europäischen Union fand eine weitgehende Harmonisierung statt.

Literatur

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Urheberrechtsgesetz, 10. September, 13. September, 1965, 1990, 2003, 3. Oktober, 9. September, Abkürzung