Umsatzsteuergesetz (Deutschland)

Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung

  1. von Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
  2. der Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer);
  3. des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt.
Basisdaten
Kurztitel: Umsatzsteuergesetz 2005
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
FNA: 611-10-14
Abkürzung: UStG 2005
Ursprungsfassung: 26. November 1979, BGBl. I S. 1953
Neufassung: 21. Februar 2005, BGBl. I S. 386
Letzte Änderung: --

Inhalt:

  1. Steuergegenstand und Geltungsbereich - §§ 1 bis 3g
  2. Steuerbefreiungen und Steuervergütungen - §§ 4 bis 9
  3. Bemessungsgrundlagen - §§ 10 und 11
  4. Steuer und Vorsteuer - §§ 12 bis 15a
  5. Besteuerung - §§ 16 bis 22e
  6. Sonderregelungen - §§ 23 bis 25d
  7. Durchführung, Bußgeld-, Straf-, Verfahrens- und Schlußvorschriften - §§ 26 bis 29

Siehe auch

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Weblinks

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