Vaterschaftsanfechtung

Mit Vaterschaftsanfechtung wird im deutschen Familienrecht eine negative Feststellungsklage vor dem Familiengericht bezeichnet, mit dem Feststellungsziel, dass der Kläger nicht (rechtlicher) Vater einer bestimmten Person ist. Sie ist gesetzlich im Abschnitt „Vaterschaft“ des BGB geregelt.

Details

Für die Kläger reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der bisherige Vater behauptet, er sei nicht der richtige Vater. Es müssen vielmehr Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken, auch wenn die Vaterschaft im Rechtssinne nicht biologisch definiert ist. Dies können sein:

Nicht ausreichend ist nach Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 (XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03) das Ergebnis einer heimlich ohne Zustimmung des Kindes und der Mutter eingeholten DNA-Vaterschaftsanalyse.

siehe auch: Vaterschaftstest

Ausschluss der Anfechtung

Anfechtungsberechtigte

Die Vaterschaft können gemäß § 1600 BGB anfechten:

See also: Vaterschaftsanfechtung, Bundesgerichtshof, Bürgerliches Gesetzbuch, Familiengericht, Familienrecht, Feststellungsklage, Vaterschaftstest