Fahrzeug

left|25px|Begriffsklärung Dieser Artikel behandelt das Fahrzeug als Verkehrsmittel, für das Fahrzeug im Buddhismus siehe Buddhismus

Der Begriff Fahrzeug (niederdt. fartüg Schiff) bezeichnet im weiteren Sinn ein unbelebtes Beförderungsmittel für Personen oder Lasten, das sich zu Land, im Wasser oder in der Luft selbst fortbewegen kann. Im engeren Sinn wird darunter ein mit bestimmten technischen Vorrichtungen ausgestattetes Verkehrsmittel verstanden, siehe Verkehrsmittel.

Siehe auch:

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See also: Fahrzeug, Automobil, Buddhismus, Elektrofahrzeug, Fahrrad, Last, Motorrad, Muskelkraftbetriebenes Fahrzeug