Verbandsbeschwerderecht

Gemäss Schweizer Recht haben Schweizerische Umweltverbände ein Beschwerderecht, vor allem gegen Bauvorhaben.

Die Mehrzahl der Beschwerden von Umweltverbänden werden von den oberen Verwaltungs- oder Gerichtsinstanzen geschützt. Mit anderen Worten: Die beanstandeten Bewilligungen widersprechen mehrheitlich dem geltenden Recht und sie wurden darum von den Rekursinstanzen nicht gestützt. Logisch wäre nun, dass man den betreffenden Bewilligungsinstanzen - meistens kommunale oder kantonale Baubehörden - den Vorwurf macht, die geltenden Gesetze zu missachten. In der Praxis kann man jedoch oft heftige Kritik beobachten, die sich nicht gegen die fehlbaren Behörden richtet, sondern gegen die Umweltverbände, die dem Recht zum Durchbruch verholfen haben.

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