Verbindlichkeit

Der Ausdruck Verbindlichkeit bezeichnet im Rechtswesen die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen Rechnungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern.

Das Vollständigkeitsprinzip (§ 246 Abs. I HGB) verlangt die vollständige Passivierung aller am Stichtag bestehenden Schulden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Eine Verrechnung von Schulden mit Vermögensgegenständen (z.B. Grundstück und Hypothek) ist unzulässig (§ 246 Abs. 2 HGB). Damit eine Verbindlichkeit passiviert werden darf, muss sie allerdings allen der folgenden Kriterien genügen:

Definition nach IAS/IFRS

IAS/IFRS definiert im Framework (F.49b) eine Verbindlichkeit (Liability) wie folgt: Eine Verbindlichkeit ist eine

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Im Bezug auf Datensicherheit bedeutet Verbindlichkeit Echtheit, Authentizität.

See also: Verbindlichkeit, Authentizität, Betriebswirtschaft, Echtheit, Gläubiger, IFRS, International Accounting Standards, Rechtswesen, Schuldner, Unternehmen