Vereinigte Preußische und Hessische Staatseisenbahnen

Am 1. April 1897 nahm die Preußisch-Hessische Eisenbahnbetriebs- und Finanzgemeinschaft ihre Arbeit auf. Das bedeutete, dass die Königlich Preußische Eisenbahn-Verwaltung die Betriebsführung der Staatseisenbahnen des Großherzogtums Hessen übernahm. Eigentums- und Hoheitsrechte sowie die anteilige Rendite verblieben gemäß einem Staatsvertrag vom 23. Juni 1896 dem Hessischen Staat. Sitz der Eisenbahndirektion war Mainz.

Hessen konnte auch Einfluss auf die Besetzung der leitenden Beamtenstellen nehmen. Dagegen entsprachen Technik und Betriebsablauf allein den preußischen Vorschriften. Alle Beamten trugen die preußische Uniform, die hessischen durften allerdings zusätzlich ein hessisches Abzeichen anbringen.

Grund für diese Vereinbarungen war einmal die geographische Lage des zweigeteilten Landes Hessen, das eng mit preußischen Gebieten verschachtelt war. Außerdem hatten beide Staaten das Ziel, die letzte große Privatbahn zu verstaatlichen, die Hessische Ludwigs-Eisenbahngesellschaft. Die Gemeinschaft endete mit dem Übergang der "Länderbahnen" auf das Deutsche Reich am 1. April 1920.

See also: Vereinigte Preußische und Hessische Staatseisenbahnen, 1896, 1897, 1920, Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Hessische Ludwigsbahn, Königlich Preußische Eisenbahn-Verwaltung, Mainz, Staatsvertrag