Vergleichsmiete

Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung. Eine Begründung befindet sich in der Regel auf der Diskussionsseite. Wenn du Lust hast, verbessere den Artikel und entferne anschließend diesen Baustein.

Die Vergleichsmiete wird aus den üblichen Entgelten (geregelt im § 558 c BGB), die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind, gebildet und im Mietspiegel dargestellt. Nicht berücksichtigt wird hierbei Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist (sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbindung).

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div> Kategorie:Wohnungsmarkt Kategorie:Mietrecht

See also: Vergleichsmiete, BGB, Gemeinde, Gesetz, Mietspiegel, Sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbindung