Verkehrsposten

Verkehrsposten (VP) ist der Dienst, den eine behördlicher Beauftragter verrichtet, um den Straßenverkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) zu lenken. Der VP dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

Dies kann bei Defekten der Lichtzeichenanlagen (Fehlfunktion oder Ausfall), bei fehlenden Verkehrszeichen (z.B. durch Unfall beschädigt) oder bei Behinderungen des Verkehrsflusses durch Stau oder Unfälle der Fall sein.

VP sind zu zweit oder zu dritt tätig. Die Verkehrslenkung im Straßenverkehr wird in erster Linie von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt. Auch Feuerwehrmänner und Feldjäger der Bundeswehr können in Einsatzfällen eine Verkehrsregelung durchführen. Diese können jedoch nur Straßen sperren oder Umleitungen setzen.

Die Zeichen und Weisungen an die Verkehrsteilnehmer gegeben werden, sind zu befolgen, soweit es sich um Regelungen durch die Polizei und durch die Feuerwehr handelt.

Zeichen

Zeichen werden mit definierten Handbewegungen gegeben:

Diese Zeichen können durch Einzelweisungen ergänzt oder geändert werden.

An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.

Bis in die 1970er Jahre wurde dies von einem Podest aus erledigt.

Rechtsgrundlagen ist § 36 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung.

Bauarbeiter warnen den Verkehr durch das Schwenken rot-weißer Fahnen und dürfen bei vorliegender Genehmigung Verkehrsteilnehmer auf andere Straßenteile verweisen oder um Anhalten ersuchen.



Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div>

Beurteilung: 50px|Deutschlandlastig Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Hilf dabei, den Artikel zu verallgemeinern.

See also: Verkehrsposten, 1970er, Bundeswehr, Fahrzeug, Feldjäger, Feuerwehr, Feuerwehrmann, Fußgänger