Verkehrsteilnehmer
Verkehrsteilnehmer ist eine Person, die öffentliche Straßen, Plätze und Wege im Rahmen des Gemeingebrauches benutzt.
Verkehrsteilnehmer kann jedoch nur sein, wer sich verkehrserheblich verhält, d. h. aktiv oder durch pflichtwidriges Unterlassen auf das Verkehrsgeschehen einwirkt.
Fußgänger und Fahrzeugführer sind die klassischen Verkehrsteilnehmer, aber auch ein Beifahrer kann zum Verkehrsteilnehmer werden, wenn er z.B. dem Fahrer ins Lenkrad greift.
Fahrzeugführer ist derjenige, der die maschinellen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient,und dieses in Bewegung setzt.
Auch ein Tierführer (z.B. Hundeführer) ist ein Verkehrsteilnehmer.
Weitere Beispiele für Verkehrsteilnahme:
Skateboard-Fahrer; Bauarbeiter, der eine Schubkarre auf der Straße schiebt; Lokomotivführer; Baggerführer, der ein Loch auf der Straße aushebt; Schieben eines Motorrades; Anrollenlassen eines Autos, um es zu starten.
siehe auch: Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schifffahrt
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