Verletztengeld

Das Verletztengeld nach §§ 45 ff. des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) ist eine Entgeltersatzleistung.

Voraussetzungen

Der Grundfall des Anspruchs auf Verletztengeld setzt voraus, dass

hatte.

Weiterhin kann Verletztengeld geleistet werden, wenn

Dauer des Leistung von Verletztengeld

Verletztengeld wird gezahlt vom Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an oder vom Beginn der Heilbehandlungsmaßnahme (s.o.).

Der Anspruch auf Verletztengeld endet,

Auf alle Fälle endet ein Anspruch auf Verletztengeld mit Ablauf der 78. Woche vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an, soweit keine stationäre Behandlung mehr erfolgt.

Höhe des Verletztengeldes

Das Verletztengeld errechnet sich auf die gleiche Weise wie das Krankengeld. Allerdings bestehen hinsichtlich der Höhe des Anspruchs Abweichungen, als das Verletztengeld 80 % des Regelentgelts beträgt, höchstens jedoch das Nettoentgelt erreichen darf. Bei Arbeitslosen wird Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes geleistet. Auf das Verletztengeld wird Arbeitsentgelt (etwa bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), Mutterschaftsgeld, Versorgungskrankengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosengeld II angerechnet.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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</div> Kategorie:Sozialrecht

See also: Verletztengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitsunfähigkeit, Entgeltersatzleistung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld