Vermögensteuer (Deutschland)

Neben der amtlichen Form der Finanzbehörden (Vermögensteuer) ist auch die Form mit Fugen-s (Vermögenssteuer) üblich und korrekt.

Eine Vermögensteuer ist eine Steuer, die vom Wert des Vermögens berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhebung der Vermögensteuer aus zwei Gründen in ihrer damaligen Form ab dem 1. Januar 1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]):

Die Vermögensteuer wird seitdem nicht mehr erhoben.

Die Vermögensteuer ist eine Erfindung der Antike, sie wurde sowohl in Rom als auch in Athen erhoben. In Deutschland wurde die Steuer erstmals in Sachsen im Jahr 1454 eingeführt.

Inhaltsverzeichnis

Argumentation

Neben allgemeinen Argumenten für oder gegen Steuern (siehe dort) werden vor allem folgende Behauptungen diskutiert:

Pro Vermögensteuer

Contra Vermögensteuer

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div>

See also: Vermögensteuer (Deutschland), 1454, Antike, Athen, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Freistaat Sachsen