Verordnung (EG)

Eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (VO) ist ein Gesetzgebungsakt der Europäischen Gemeinschaft und als solcher Teil des sekundären Rechts der Gemeinschaft. Sie wird nach Art. 249 Abs. 2 des EG-Vertrages erlassen.

EG-Verordnungen können sich an die Europäische Gemeinschaft selbst, an deren Mitgliedsstaaten oder an die Bürger der Mitgliedsstaaten richten.

Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft binden ihre Adressaten unmittelbar und sind direkt wirksames und bindendes Recht in allen EG-Mitgliedstaaten. Sie müssen von den EG-Mitgliedsstaaten nicht in nationales Recht transformiert werden; somit sind auch keinerlei Modifikationen in einzelnen Mitgliedstaaten möglich. Dadurch unterscheiden sich die EG-Verordnungen von den EG-Richtlinien. Ebenso wie die Richtlinien gehen aber auch die Verordnungen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor.

Unrichtigerweise wird oft auch von EU-Verordnungen gesprochen. Dieser Begriff ist sachlich unzutreffend, da die Verordnungen bis heute von der Europäischen Gemeinschaft und nicht von der Europäischen Union erlassen werden.

Siehe auch: Rechtsetzung der EG

Verordnungen

Weblinks

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See also: Verordnung (EG), Bananenverordnung, De minimis Beihilfe, EG-Vertrag, Europarecht, Europäische Gemeinschaft, Europäischen Union, Gesetzgebung, Reach-System