Versicherungskaufmann

Versicherungskaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach

geführt werden darf. Der Versicherungskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).

Aufbauend auf die Ausbildung zum Versicherungskaufmann bietet die Versicherungsakademie berufsbegleitende Studiengänge zum Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt an.

Weblinks

See also: Versicherungskaufmann, Ausbildung, BBiG, Beruf, Berufsbildungsgesetz, HGB, Handelsgesetzbuch, IHK, Industrie- und Handelskammer, Kaufmann (HGB)