Versicherungskaufmann
Versicherungskaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach
- zwei- oder dreijähriger (je nach Voraussetzung) dualer Ausbildung in einem Versicherungsunternehmen und
- erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
geführt werden darf. Der Versicherungskaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB).
Aufbauend auf die Ausbildung zum Versicherungskaufmann bietet die Versicherungsakademie berufsbegleitende Studiengänge zum Versicherungsfachwirt und Versicherungsbetriebswirt an.
