Versicherungsteuer (Deutschland)

Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.

Inhaltsverzeichnis

Ausnahmen

Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.

Erhebung

Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.

Steuersätze

Versicherungsart Versicherungsentgelt Versicherungssumme
Allgemeiner Steuersatz 16%
Feuer- und FBU-Versicherung 11%
Gebäudeversicherung, sofern Feuer mitversichert ist 14,75%
Hausratversicherung, sofern Feuer mitversichert ist 15%
Hagelversicherung 0,2‰
Seeschiffskaskoversicherung 2%
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr 3,2%

Die Einnahmen des Bundes aus der Versicherungsteuer betrugen im Jahr 2003 € 8,87 Mrd.

Rechtsgrundlage

Siehe Versicherungsteuergesetz.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

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See also: Versicherungsteuer (Deutschland), Arbeitslosenversicherung, Bundessteuer, Lebensversicherung, Rückversicherung, Verkehrsteuer, Versicherungsteuergesetz, Versicherungsunternehmen