Versicherungsteuer (Deutschland)
Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer. Hierbei werden Prämien- oder Beitragszahlungen aus sämtlichen Versicherungsverträgen besteuert.
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Ausnahmen
Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Beiträge zu den gesetzlichen und privaten Lebens- und Kranken-, zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, zur Rückversicherung sowie zur Kleinen Viehversicherung (Versicherungssumme bis € 4.000). Weiterhin ausgenommen sind alle Beiträge und Prämien aus allen Versicherungsverträgen, sofern diese mit ausländischen Botschaften oder deren Angehörigen einschließlich Konsularvertreter geschlossen sind, sofern es sich um Ausländer handelt.
Erhebung
Die Versicherungsteuer ist eine Bundessteuer, welche durch die Länder erhoben wird. Die Steuer wird von den Versicherungsunternehmen für den Versicherungsnehmer abgeführt. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist das Jahresentgelt (Beitrag oder Prämie). Die Ausnahme bildet die Hagelversicherung, hier nach der Versicherungssumme.
Steuersätze
| Versicherungsart | Versicherungsentgelt | Versicherungssumme |
|---|---|---|
| Allgemeiner Steuersatz | 16% | |
| Feuer- und FBU-Versicherung | 11% | |
| Gebäudeversicherung, sofern Feuer mitversichert ist | 14,75% | |
| Hausratversicherung, sofern Feuer mitversichert ist | 15% | |
| Hagelversicherung | 0,2‰ | |
| Seeschiffskaskoversicherung | 2% | |
| Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr | 3,2% |
Die Einnahmen des Bundes aus der Versicherungsteuer betrugen im Jahr 2003 € 8,87 Mrd.
Rechtsgrundlage
Siehe Versicherungsteuergesetz.
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