Verstaatlichung

Verstaatlichung ist die Enteignung von Privateigentum zugunsten des Staates.

Staaten eigneten sich Privateigentum in der Geschichte meist mit der Begründung an, lebenswichtige Güter der Kontrolle der Allgemeinheit unterwerfen zu müssen, um damit das Gemeinwohl zu fördern.

In den ehemaligen sozialistischen Staaten wurden Konzerne, Großgrundbesitzer und sogenannte Kapitalisten, aber auch Bauern enteignet. Diese Entscheidungen werden in der heutigen Rechsprechung vielfach als Unrecht gesehen.

Enteignungen zur Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen sind in allen Staaten üblich und akzeptiert. Aus sozialen Gründen kommen sie nur sehr selten, in Deutschland so gut wie garnicht vor (obwohl nach dem Grundgesetz möglich), die aktuelle Politik setzt grösstenteils eher auf Privatisierung (Neoliberalismus).

Kennzeichen legaler Verstaatlichung sind die gesetzeskonforme Abwägung von Privat- und Allgemeininteressen, die angemessene Entschädigung des oder der Enteigneten sowie die unabhängige gerichtliche Überprüfbarkeit der Maßnahmen. Zahlreiche historische Beispiele belegen indes, dass die Verstaatlichung immer wieder hauptsächlich der Erweiterung und Festigung der politisch-wirtschaftlichen Machtbasis der staatstragenden Gruppierungen beziehungsweise der Ausschaltung ihrer Konkurrenten diente. Die Übergänge hierbei sind fließend. Zum einen sind auch gesetzgebende Legislative wie kontrollierende Judikative Teile des Staatsapparats und somit indirekt Profiteure einer Verstaatlichung. Andererseits begründen gerade in den Ländern des Trikonts Regierungen die Verstaatlichung damit, das Land aus der Abhängigkeit von transnationalen Unternehmen lösen zu wollen. Ihrer Argumentation nach liegen Allgemeinwohl und Machtsicherung zusammen.

Gängig ist die Praxis, strategisch wichtige Rohstoffquellen oder Schlüsselindustrien eines Landes zu verstaatlichen, um einen vorher erfolgten politischen Machtwechsel abzusichern.

Inhaltsverzeichnis

Historische Verstaatlichungsmaßnahmen mit besonderen Auswirkungen (Auswahl)

Vorteile der Verstaatlichung

Befürwortern von Massnahmen der Verstaatlichung und der weitergehenden Vergesellschaftung zufolge bieten diese folgende Vorteile:

Nachteile der Verstaatlichung

Kritikpunkte ergeben sich vor allem aus den realen Erfahrungen im Realsozialismus und in den Staatsbetrieben des Westens:

Siehe auch

Allmende, Kibbuz, Staatswald, Privatisierung, Produktionsmittel, Privateigentum, Genossenschaft, Volkseigentum, Subsidiarität in der Staatstheorie

See also: Verstaatlichung, 5-Jahres-Plan, Allmende, Angebot, Augusto Pinochet Ugarte, Automatisierung, Beamter, Bildung, Bolivien, Bundesrepublik Deutschland