Vertrag von Saint-Germain
Der Vertrag von St. Germain regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung des Kaiserreiches Österreich-Ungarn und die Bedingungen für die neue Republik Österreich. Am 10. September 1919 wurde der Vertrag in Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Er ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten, und wurde zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern geschlossen.
Im Mai 1919 reiste eine österreichische Delegation nach St. Germain-en-Laye, aber eine direkte Teilname an den Gesprächen wurde ihr verweigert, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn und dem Deutschen Kaiserreich wurde die Alleinschuld am Krieg zugewiesen. [[Bild:Österreich-Ungarns_Ende.png|thumb|350px|Die territoriale Aufteilung Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg]] Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Friedensvertrages von St. Germain sind:
- Böhmen, Mähren und einige Gemeinden Niederösterreichs gehen an die neu gegründete Tschechoslowakei.
- Südtirol und das Kanaltal gehen an Italien.
- Teile der Untersteiermark und das Kärntner Mießtal sowie das Kankertal (Seeland) gehen an das neue Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.
- Über das Gebiet von Klagenfurt (Kärnten) ist eine Volksabstimmung darüber, ob es künftig zu Österreichs oder zu Slowenien, und damit zum SHS-Staat, gehören möchte, durchzuführen.
- Westungarn geht zu Österreich und erhält den Namen Burgenland (kommt von den Grenzbezirken Wieselburg, Eisenburg, Ödenburg und Pressburg)
- Die Verwendung von „Deutschösterreich“ als Staatsname wird verboten.
- Der Anschluss an das Deutsche Reich wird untersagt.
- Die Republik Österreich wird zu Reparationszahlungen verpflichtet.
- Eine allgemeine Wehrpflicht wird verboten. Es wurde nur ein Berufsheer von 30.000 Mann erlaubt. Die Rüstungsfabriken und Waffen mußten zerstört werden.
Ungarn wurde wie Österreich als Nachfolgestaat zu Reparationen verpflichtet.
Der Vertrag von St. Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft.
Siehe auch
Vertrag von Versailles Pariser Vorortverträge
Weblink
Saint Germain Saint Germain Saint Germain
