Vertrag von Saint-Germain

Der Vertrag von St. Germain regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung des Kaiserreiches Österreich-Ungarn und die Bedingungen für die neue Republik Österreich. Am 10. September 1919 wurde der Vertrag in Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Er ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten, und wurde zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern geschlossen.

Im Mai 1919 reiste eine österreichische Delegation nach St. Germain-en-Laye, aber eine direkte Teilname an den Gesprächen wurde ihr verweigert, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn und dem Deutschen Kaiserreich wurde die Alleinschuld am Krieg zugewiesen. [[Bild:Österreich-Ungarns_Ende.png|thumb|350px|Die territoriale Aufteilung Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg]] Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Friedensvertrages von St. Germain sind:

Ungarn wurde wie Österreich als Nachfolgestaat zu Reparationen verpflichtet.

Der Vertrag von St. Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft.

Siehe auch

Vertrag von Versailles Pariser Vorortverträge

Weblink

Saint Germain Saint Germain Saint Germain

See also: Vertrag von Saint-Germain, 10. September, 1919, 1920, Anschluss (Österreich), Böhmen, Deutsches Kaiserreich, Deutschösterreich, Erste Weltkrieg, Erster Weltkrieg