Vertragsänderung durch alle Parteien
Eine Vertragsänderung durch alle Parteien (im einfachen Fall: zweiseitige Vertragsänderung) ist eine Vertragsänderung, der alle am Vertrag beteiligten Vertragsparteien zustimmen. Eine solche Vertragsänderung eines bestehenden Vertrags wird in aller Regel bewirkt durch das Schließen eines neuen Vertrags, nämlich eines Änderungsvertrags.
Für bestimmte Arten der Vertragsänderung gibt es auch bestimmte Arten des Änderungsvertrags:
- Aufhebungsvertrag: Vertrag zur Aufhebung eines bestehenden Vertrags, wenn eine Kündigung nicht möglich, nicht zulässig oder mit anderen Nachteilen verbunden ist, aber letztendlich doch der bestehende Vertrag nicht weiter bestehen soll. Der Aufhebungsvertrag ist insbesondere bei Arbeitsverträgen häufig.
