Verwaltungsethik

Verwaltungsethik (als Teilbereich der angewandten Ethik) kann als die Erarbeitung und Verwirklichung korrekter, gut begründeter Verhaltensstandards in öffentlichen Verwaltungen definiert werden.

Im deutschsprachigen Raum ist der Begriff "Verwaltungsethik" bislang wenig verbreitet. Gründe hierfür liegen offenbar in der stark auf Legalität ausgerichteten Rechts- und Verwaltungskultur.

Im Gegensatz hierzu steht etwa der anglo-amerikanische Raum, in welchem "public ethics" ein wichtiges, seit langem diskutiertes Themenfeld ist. Dies wird oft im Zusammenhang damit gesehen, dass hier traditionell eher ein Interesse an moralischen Fragen als an gesetztem Recht vorherrscht.

Inhaltsverzeichnis

Ethik in der Verwaltungswissenschaft

In der deutschsprachigen Verwaltungswissenschaft verfassten Hofmeister (2000) in der Schweiz sowie Faust (2003) in Deutschland die ersten umfassenderen Abhandlungen über das Thema Verwaltungsethik.

In älteren (rechtswissenschaftlichen) Literaturbeiträgen wurde der Verwaltungsethik bestenfalls eine marginale Rolle zugebilligt: Eher sah man Handlungsbedarf bezüglich stetiger Vermehrung bzw. Perfektionierung von Rechtsnormen. Folgerichtig lag der Fokus auf einer Spezifizierung des Strafrechts und Disziplinarrechts und einer daraufhin gerichteten Kontrolle der Bediensteten. Verwaltungsethisch relevante Tatbestände des deutschen Strafgesetzbuchs sind etwa Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme.

Ethisch-kritische Reflexionen wurden demgegenüber lange als reine Bedrohung der Berechenbarkeit öffentlicher Verwaltungen angesehen. Das Ideal des deutschen Berufsbeamten wird mittels §§ 52 ff Bundesbeamtengesetz eher in Richtung eines duldsamen, aufopferungsbereiten und hingebungsvollen Untertanen gelenkt. Die in diesem Kontext zuweilen angeführte Remonstration vermag an dieser Einschätzung wenig zu ändern: Sie fristet bis heute in der Verwaltungspraxis ein Schattendasein.

Aktuellere (organisationspsychologische) Beiträge argumentieren indes differenzierter: Es sei unzureichend, dem Individuum allein die Einhaltung "harter" rechtlicher Regulierungen (Compliance) abzufordern. Es spielten vielmehr auch gruppenbezogene und "weiche" Phänomene in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Verhaltenswissenschaftliche Studien zeigen die Notwendigkeit des Auf- bzw. Ausbaus intrinsischer Motivation, um die Integrität öffentlicher Verwaltungen nachhaltig zu verankern.

Aktuell ist zudem die (politik-)wissenschaftliche Diskussion um Governance bzw. Good Governance offenbar bezüglich verwaltungsethischer Fragen in beachtlichem Maße anschlussfähig. Sie zeigt insbesondere, dass ethikbewusster Wandel nicht allein die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung ist, sondern dass vielmehr auch externe Akteure ihren Teil zu einem verwaltungsethischen Gesamtkonzept beizutragen haben.

Deutlich macht der bisherige Ethikdiskurs nicht zuletzt auch, dass allgemeine Phänomene des Wertewandels eine zentrale Rolle spielen. In der Verwaltungswissenschaft wird somit immer häufiger das Verhältnis analysiert zwischen

siehe auch: New Public Management , Kommunitarismus , Public Management , Bürokratie , Max Weber , Zivilgesellschaft

Ethik in der Verwaltungspraxis

In jüngster Zeit befasst sich jedoch auch die deutsche Verwaltungspraxis zunehmend mit ethischen Fragestellungen. Ursachen hierfür sind vor allem in folgenden vier - sich teilweise überschneidenden - Problembereichen zu erblicken:

Die materiellen und immateriellen Schäden aus Ethik-Skandalen sind immens; ihr Ausmaß entzieht sich - wegen der enorm hohen Dunkelziffer - jeder seriös fundierten Schätzung. Immer mehr wird in diesem Zusammenhang auch der progrediente Verlust an Vertrauen in die öffentliche Verwaltung thematisiert.

Die kritische Öffentlichkeit ist nach allem Anschein jedoch immer weniger bereit, diese Eklats humorig-schulterzuckend als "Gschmäckle" bzw. "Klüngel" abzutun: Seit einiger Zeit formieren sich zivilgesellschaftliche Akteure und NGOs (z.B. Transparency International, TI), die zunehmenden Druck auf Politik und Verwaltung ausüben, sich ethischer Problemfelder nachhaltig anzunehmen. In diesem Zusammenhang erfährt der von TI jährlich publizierte Corruption Perceptions Index (CPI) ein beachtliches Maß an öffentlicher Resonanz.

Aber auch internationale Politikakteure (z.B. Europäische Union) sowie Denkfabriken (z.B. Bertelsmann Stiftung) wirken verstärkt auf nationale Entscheider ein, um Überlegungen zu einer expliziten Verwaltungsethik zu intensivieren. Bei international vergleichenden Studien hat sich herausgestellt, dass verwaltungsethische Konzepte stark von der Rechts- und Verwaltungstradition des jeweiligen Staates abhängen: Sie sind zum einen eher Bestandteil der - weitgehend unsichtbaren - Organisationskultur, oder sie sind zum anderen eher in - expliziten - Normen und Regeln verankert.

siehe auch: Lobbyismus , Public Private Partnership , Klimapflege , Korruption in der EU , Sponsoring , Mobbing

Strategisches Integritätsmanagement

Verwaltungsethische Problemlagen offenbaren somit eine Fülle komplexer, tief greifender, oft kulturell bedingter Phänomene. Immer mehr setzt sich daher die Erkenntnis durch, dass diese nur mittels eines ganzheitlichen Ansatzes zu bearbeiten sind: Ausschließlich auf die Tugend einzelner Personen zu hoffen, greift regelmäßig zu kurz; ebenso verfehlt wäre es aber auch, sich lediglich auf die institutionenethische Ausgestaltung der Rahmenbedingungen zu konzentrieren.

Konkrete Fragestellungen im Rahmen einer praxisorientierten Verwaltungsethik sind etwa:

siehe auch: Reputation , Informationsfreiheit , Mediation , Konfliktmanagement

Literatur

Weblinks

See also: Verwaltungsethik, Amtsgeheimnis, Anreiz, BKMS, Bertelsmann Stiftung, Bestechlichkeit, Bestechung, Bundesbeamtengesetz, Bürokratie, Compliance