Verwaltungsgerichtshof (Österreich)

Der Verwaltungsgerichtshof ist neben dem Verfassungsgerichtshof der zweite Gerichtshof öffentlichen Rechts in Österreich. Diese beiden außerordentlichen Gerichtshöfe sind neben dem Obersten Gerichtshof (OGH, Höchstgericht für die ordentliche Gerichtsbarkeit) die Höchstgerichte der Republik Österreich.

Aufgaben

Die wichtigste Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes ist die Kontrolle der Verwaltung. Während die Vollziehung von Zivilrecht und Strafrecht den ordentlichen Gerichten überlassen ist, werden Verwaltungsangelegenheiten von weisungsgebundenen Verwaltungsbehörden vollzogen. Um die Unabhängigkeit dieser Entscheidungen trotzdem zu gewährleisten, gibt es den Verwaltungsgerichtshof, der daher im Grunde zwei Hauptaufgaben hat – Rechtsprechung bei Bescheidbeschwerden und bei Säumnisbeschwerden:

  1. Eine Bescheidbeschwerde kann eingebracht werden, wenn die höchste Instanz im Verwaltungsverfahren entschieden hat und keine Berufung mehr möglich ist.
  2. Eine Säumnisbeschwerde wird eingebracht, wenn im Zuge eines Verfahrens die Verwaltungsbehörde nicht entscheidet.

Weblinks


Kategorie:Gericht (Österreich)

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

</small>

</div>

See also: Verwaltungsgerichtshof (Österreich), Bescheidbeschwerde, Oberster Gerichtshof, Ordentliche Gerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Strafrecht, Säumnisbeschwerde, Verfassungsgerichtshof (Österreich), Verwaltung