Verwaltungsgliederung Österreichs
Österreich ist von der Staatsform her eine Bundesrepublik, demnach gliedert sich das Land auf höchster Verwaltungseinheit in folgende Bundesländer mit ihren Hauptstädten:
thumb|300px|Die Bundesländer Österreichs
- Burgenland (Eisenstadt)
- Kärnten (Klagenfurt)
- Niederösterreich (St. Pölten)
- Oberösterreich (Linz)
- Salzburg (Salzburg)
- Steiermark (Graz)
- Tirol (Innsbruck)
- Vorarlberg (Bregenz)
- Wien
Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Als zweite Verwaltungsebene gibt es die Statutarstädte und Bezirke. In der untersten Verwaltungsebene sind die Gemeinden angesiedelt. Diese können zwar noch weiter unterteilt sein: in den Städten in Stadtbezirke; bei Gemeinden, die mehrere Orte umfassen, in Katastralgemeinden. Diese sind aber keine Verwaltungseinheiten mehr.
Siehe auch
Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Vorarlberg | Wien
