Verwaltungsstrafe
Eine Verwaltungsstrafe ist eine echte Strafe im technischen Sinne, welche nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde verhängt wird. Zur Verhängung von Verwaltungsstrafen waren früher Polizei- und Finanzbehörden ermächtigt. Diese Ermächtigung besteht heute in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Grundgesetz Artikel 92 nicht mehr. Dafür wurde jedoch das Ordnungswidrigkeitengesetz eingeführt, welches materielle Normen mit Bußgeldtatbeständen sowie formelles Verfahrensrecht enthält. Eine Ordnungswidrigkeit hat jedoch nicht die Rechtswirkung einer echten Strafe beziehungsweise Kriminalstrafe. Auch kann eine Behörde anders als ein Strafgericht keine Freiheitsstrafe verhängen. Anders in Österreich, wo Verwaltungsbehörden immer noch Verwaltungsstrafen gemäß dem Verwaltungsstrafgesetz verhängen. Diese können grundsätzlich auch Freiheitsstrafen sein. Durch die politischen Reformen der Nachkriegszeit existiert ein genereller Trend von der Kriminalstrafe zur Verwaltungsstrafe, die nicht die Rechtswirkungen einer Kriminalstrafe hat. Dies wird als Entkriminalisierung bezeichnet.
Siehe auch: Verwaltungsunrecht, Ordnungswidrigkeit, Zwangsgeld.
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