Verwaltungsvollstreckung
Unter Verwaltungsvollstreckung versteht man die zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch Verwaltungsbehörden.
Nach einem Verwaltungsverfahren erhält jede Partei einen Bescheid. Enthält dieser eine Verpflichtung (auf eine Leistung, Unterlassung, etc; z.B. Abriss eines einsturzgefährdeten Hauses) muss dafür gesorgt werden, dass dieser Verpflichtung auch entsprochen wird. Folgt der Bescheidadressat nicht freiwillig dieser Verpflichtung muss die zwangsweise Durchführung durch die Rechtsordnung gesichert sein.
Die Grundlage jeder Vollstreckung ist ein Exekutionstitel (Leistungsbescheid oder Rückstandsausweis) welcher die Säumigkeit des Verpflichteten belegt. Auf Grund dessen wird die Vollstreckung mit Bescheid angeordnet.
Vollstreckungsmittel sind entsprechend der Art der Verpflichtung geregelt:
- Geldleistungen
- Vermögenspfändung und -verwertung
- Verpflichtung zur Durchführung vertretbarer Handlungen durch Ersatzvornahme
- Verpflichtung zur Durchführung unvertretbarer Handlungen durch Verhängung von Zwangsstrafen
