Verweis
Unter Verweis oder Verweisung versteht man:
- in der Literatur
- einen Hinweis im Text, der auf eine andere Textstelle (Querverweis) bzw. eine Fuß- oder Endnote oder eine Quelle aufmerksam macht;
- einen Eintrag in Glossaren und Verzeichnissen, der das Auffinden bestimmter Stellen oder Passagen im Bezugstext ermöglicht;
- in normativen Texten die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsvorschrift oder Rechtsordnung, im letzteren Fall auch Renvoi (frz. "Weiterverweisung") genannt;
- in einem Hypertext
- die Verweisung als Sanktion im Sinne einer Ordnungs- und Erziehungsmaßnahme, so etwa
- im Polizeirecht und im Mannschaftssport den Platzverweis,
- im Disziplinarrecht eine schriftliche Rüge, die in die Personalakte eingetragen wird,
- in der Schule eine schriftliche Rüge, von der auch die Erziehungsberechtigten unterrichtet werden,
- die Verweisung von einer Schule (Schulverweis), einer anderen öffentlichen Einrichtung oder aus einem Lokal (vulgo "Rausschmiss"), siehe auch Hausverbot und Wohnungsverweisung,
- oder die Verweisung des Landes (Ausweisung, Verbannung).
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