Verwandtschaftsbeziehung

Die Verwandtschaftsbeziehung drückt die Art der Verwandtschaft von Personen aus. In den verschiedenen Kulturen haben sich hierfür mehr oder weniger komplexe Schemata entwickelt, gekennzeichnet durch eigene sprachliche Bezeichnungen für den jeweiligen Verwandtschaftstyp.

Inhaltsverzeichnis

Bezeichnungen für familiäre Beziehungen

Bei der Angabe der Verwandschafts- und Blutsverwandtschaftsgrade wird im Folgenden davon ausgegangen, dass es keine Zeugung oder Heirat zwischen bereits Verwandten gibt.

Eltern

Die Eltern ist die Bezeichnung für die direkten Vorfahren einer Person. Eltern ist der Plural von Elter. Vater und Mutter sind je ein Elter ("Elternteile"). Beide zusammen sind die Eltern. Jede Person hat zwei Eltern. Der männliche Elternteil wird als Vater, der weibliche als Mutter bezeichnet. Die Eltern sind Verwandte ersten Grades, zu ihnen besteht ebenfalls eine Blutsverwandtschaft ersten Grades. Das heißt, mit jedem Elternteil hat die Person einen Chromosomensatz gemein.

Umgangssprachliche Namen für den Vater sind Pa, Papa, Papi, Paps, Däta (Vorarlberg), Date (Tirol), und Vati; für die Mutter Ma, Mama, Mami, Mueti und Mutti.

Ist die Person minderjährig, dann sind die Eltern normalerweise die Gesetzlichen Vertreter

Seit der Rechtschreibreform ist der Begriff „Elter“ offiziell abgeschafft, da er vorher schon kaum noch verwandt wurde. In der Biologie, insbesondere in der Genetik, spricht man aber auch in der Einzahl von einem Elter, unabhängig davon, ob es sich um getrenntgeschlechtliche oder zwittrige Lebewesen handelt.

Ehepartner

Der Ehepartner ist die angeheiratete Person (siehe Ehe). In einer Monogamie hat eine Person maximal einen Ehepartner, in einer Polygamie mehrere. Ist der Ehepartner männlich, wird er als Ehemann bezeichnet; ist er weiblich, als Ehefrau. Ehepartner sind Verwandte ersten Grades, zu ihnen besteht im Allgemeinen aber keine Blutsverwandtschaft und daher auch keine Verwandtschaft im rechtlichen Sinne (siehe: Verwandtschaft (Recht)).

Etwas älter sind die Begriffe Ehegatte für Ehemann und Ehegattin für Ehefrau.

Kinder

Die Kinder sind die direkten Nachkommen einer Person. Ein männliches Kind wird als Sohn, ein weibliches als Tochter bezeichnet. Zu den Kindern besteht eine Verwandtschaft und Blutsverwandtschaft ersten Grades. Auch Adoptivkinder gelten als verwandt, wenn sie auch nicht blutsverwandt sind.

Geschwister

Geschwister sind weitere Kinder der Eltern. Die männliche Form ist Bruder, die weibliche Schwester. Geschwister sind Verwandte zweiten Grades, aber Blutsverwandte ersten Grades.

20px Wikiquote: Zitate zu Bruder

Geschwister ist nur im Plural gebräuchlich.

Zur Frage der Stellung eines Kindes innerhalb seiner Geschwister und die Auswirkungen dieser Stellung siehe Geschwisterkonstellationen.

Zu Milchgeschwister siehe unter Amme.

Onkel und Tante

Als Onkel (männlich) beziehungsweise Tanten (weiblich) bezeichnet man

Eine veraltete Bezeichnung ist Oheim oder Ohm. Während aber Onkel sowohl den Bruder des Vaters als auch den der Mutter bezeichnet, meint Oheim ursprünglich nur den Bruder der Mutter. Dem Oheim entsprach früher die Muhme für Tante. Bevor Onkel und Tante aus dem französischen in den deutschen Sprachgebrauch kamen, wurden für Bruder und Schwester des Vaters die Bezeichnungen Vetter und Base verwendet, welche seltsamerweise später für deren Kinder benutzt wurden.

Kinder werden bisweilen dazu angeleitet, auch nicht verwandte Personen wie z.B. Freunde der Eltern oder Erzieherinnen Onkel beziehungsweise Tante zu nennen.

Taufpaten werden, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad, häufig als Onkel bzw. Tante bezeichnet und angesprochen. Nach kanonischem Recht gelten Taufpaten als verwandt und dürfen nicht ihre Patenkinder heiraten. Dieses Beispiel macht deutlich, dass Verwandtschaft nicht nur etwas mit einer reinen sexualisierten und blutsmäßigen Verbindung zwischen Menschen gemein hat sondern vielmehr eine vielschichtige, von unterschiedlichen Interpretationen gerichtete Gemeinschaft unter Menschen definiert und bezeichnet.

Neffe und Nichte

Als Neffen (männlich) bzw. Nichten (weiblich) bezeichnet man die Kinder von Geschwistern. Neffen und Nichten können sowohl blutsverwandt wie angeheiratet sein. Die Kinder der eigenen Geschwister sind blutsverwandte Neffen und Nichten. Die Neffen und Nichten des Ehepartners werden auch von einem selber die Neffen und Nichten. Übrigens sind auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner in Verwandtschaftsbezeichnungen gleichgestellt.

Cousin und Cousine

Ein Cousin oder Vetter ersten Grades (männlich) oder eine Kusine, Cousine, oder Base ersten Grades (weiblich) bezeichnet ein Kind eines direkten nicht angeheirateten Onkels oder einer entsprechenden blutsverwandten Tante. Mit Cousins und Cousinen ist man immer blutsverwandt. Der Grad sagt aus wie nah man blutsverwandt ist. Auch Adoptivkinder von leiblichen Tanten/ Onkel sind Cousins/ und Cousinen sind Cousins im Gegensatz zu Pflege- oder Stief- Kinder. Übrigens dürfen Cousins und Cousinen die im ersten Grad verwandt sind heiraten. Verboten sind Ehen, die Stammabwärts gehen, z. B.: Der Neffe mit der Tante.

Schwager, Schwägerin

Als Schwager oder Schwägerin bezeichnet man

  1. den Ehepartner eines Bruders oder einer Schwester.
  2. die Geschwister eines Ehepartners.

Schwager und Schwägerinnen sind keine Blutsverwandten. Ungebräuchlich wurden die Bezeichnung für die Geschwister von Schwager und Schwägerinnen: Schwagersbruder und Schwagersschwester. Streng genommen sind auch die Ehepartner der blutsverwandten Onkel und Tanten nur angeheiratet und somit nicht verwandt sondern verschwägert.

Genaueres findet sich in den Artikeln Schwager und Schwägerschaft.

Siehe auch Schwippschwager.

Vorsilben

Groß-

Bei Verwendung der Vorsilbe Groß- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Eltern ausgehend bezeichnet. Mit väterlicherseits oder mütterlicherseits kann der entsprechende Elternteil gekennzeichnet werden.

Gebräuchliche Verwendungen sind:

Eine Ausnahme bilden die Begriffe Großneffe und Großnichte, die direkten Nachkommen eines Neffen oder einer Nichte sind.

Enkel-

Bei Verwendung der Vorsilbe Enkel- wird die Verwandtschaftsbeziehung von den Kindern ausgehend bezeichnet.

Die einzigen gebräuchlichen Verwendungen und gleichzeitig die einzigen Verwendungen, für die es keinen geeigneteren Ersatz gibt, sind:

Schwieger-

Bei Verwendung der Vorsilbe Schwieger- wird die Verwandtschaftsbeziehung von dem Ehepartner ausgehend bezeichnet.

Näheres steht in den Artikeln Schwägerschaft, Schwiegermutter und Schwiegerkind.

Ur-

Die Vorsilbe Ur- wird nur vor Groß- oder Enkel- verwendet, kann aber mehrfach vorgesetzt werden. Jedes Ur- verschiebt den Ausgangspunkt der Verwandtschaftsangabe um einen Schritt in die entsprechende Richtung.

Beispiele:

Als Urahn bezeichnet man einen beliebigen Vorfahren der Großeltern.

Halb-

Die Vorsilbe Halb- gibt es nur bei Geschwistern. man unterscheidet zwischen vollbürtig und halbbürtig. Halbbürtige Geschwister haben nur einen gemeinsamen Elternteil und sind deshalb blutsverwandt. Sie werden aber dennoch oftmals fälschlich als Stiefgeschwister bezeichnet. Halbgeschwister dürfen in keinem Fall heiraten. Halbcousins und -cousinen gibt es nicht, da man immer nur über einen Elternteil mit einem Cousin usw. verwandt sein kann.

Stief-

Die Vorsilben Stief- bezeichnet eine nicht blutsverwandte Person. Eine Stiefmutter ist die zweite Ehefrau des Vaters, nachdem die leibliche Mutter vom Vater geschieden wurde oder dieselbe verstarb. Eine Stiefmutter muss ihr Steifkind nicht adoptieren um eine Stiefmutter zu werden. Ansonsten ist sie eine Stief- und Adoptivmutter.

Adoptiv-

Die Vorsilben 'Adoptiv- bezeichnen eine Person, die von den annehmenden Eltern an Kindes statt angenommen wurde. Es gibt verschiedene Formen der Adoption. Man kann leibliche Verwandte genauso wie nicht blutsverwandte Personen adoptieren. Das Letztere ist der Regelfall. Nicht-blutsverwandte Adoptivkinder nehmen den Platz einer blutsverwandten Person in einer Adoptivfamilie ein. So sind Adoptivkinder nicht nur mit ihren Adoptivfamilien verwandt und leiblichen Kinder der Adoptivfamilie gleichgestellt. Sie sind auch mit der Verwandtschaft der Adoptiveltern genau so wie leibliche Kinder verwandt.

In Familien die in den Deutschen Adelsverbänden organisiert sind gibt es einen Sonderfall. Das ehemalige Adelsrecht, das noch auf Vereinsebene Anwendung findet unterscheidet streng zwischen leiblichen und adoptierten Mitgliedern einer Familie.

Im umgekehrten Fall sind Adoptivkinder rechtlich nicht mehr mit ihren Herkunftsfamilien verwandt. Die Adoptivfamilie nimmt den Platz der Herkunftsfamilie ein. Wenn Adoptivkinder von ihren Herkunftsmüttern als Mutter sprechen ist dieses streng genommen inkorrekt. Man spricht in diesem Fall von einer Herkunftsmutter.

Angabe eines Grades

Eine Angabe eines Grades ist sehr selten, da der richtige Gebrauch solcher Bezeichnungen weitgehend unbekannt ist. Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltende Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern. Es gibt verschiedene Ansätze bei der Definition von Graden in der Verwandtschaft. Die folgende ist nicht identisch mit der juristischen Definition.

Beispiele:

Zum besseren Verständnis: Der Ur-Urgroßvater hat zwei Kinder, diese sind Geschwister, die Kinder der Geschwister sind Cousins/ Cousinen ersten Grades, die Kinder dieser Cousins sind im zweiten Grade verwandt, deren Kinder im dritten Grade. Es geht hier also um die Generationen.

Grade der Verwandtschaft

Der Verwandtschaftsgrad definiert die Nähe der Verwandtschaft einer Person zu einer anderen. Die Grade der Verwandtschaft spielen z.B. in der Medizin sowie im Erbrecht eine Rolle. Eine exakte Nomenklatur für Verwandtschaftsbeziehungen in der Medizin ist die Verwandtschaftsformel.

Im Deutschen Recht bestimmt sich der Grad der Verwandtschaft nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten, was der medizinischen Verwandtschaftsformel sehr nahe kommt. Das ist in § 1589 BGB definiert. Eltern und Kinder sind Verwandte ersten Grades (eine vermittelnde Geburt); Geschwister, Großeltern, Enkelkinder sind im zweiten Grad verwandt (zwei vermittelnde Geburten) etc.

Allgemeine Verwandtschaftstafel

                                                   Urahnen
 
            ↑                                   ↑                 ↑                     ↑ 
        Großvater ♂                       Großmutter ♀        Großvater ♂         Großmutter ♀
     väterlicherseits                   väterlicherseits   mütterlicherseits   mütterlicherseits
            |___________________________________|                 |_____________________|
             |         |                       |                   |         |         |
           Onkel ♂   Tante ♀                 Vater ♂            Mutter ♀   Onkel ♂   Tante ♀
            _|_________              __________|___________________|__________________
           |           |            |                |                                |
        Cousin ♂    Kusine ♀     Bruder ♂         Person ∞ Ehepartner            Schwester ♀
           |                   _____|____           _|__________¦______           ____|_____ 
           |                  |          |         |                   |          |          |
 Neffen/Nichten 2. Grades   Neffe ♂   Nichte ♀   Sohn ♂             Tochter ♀   Neffe ♂   Nichte ♀
                                       ____________|_                 _|____________
                                      |              |               |              |
                                 Enkelsohn ♂   Enkeltochter ♀   Enkelsohn ♂   Enkeltochter ♀
                                      ↓              ↓               ↓              ↓
 
                                                          Urenkel
 

Literatur

Ernst Erhard Müller: Großvater, Enkel, Schwiegersohn - Untersuchungen zur Geschichte der Verwandtschaftsbeziehungen im Deutschen. Heidelberg: Carl Winter Universitätsverlag 1979.

Weblinks

Siehe auch

Ahnentafel, Familie, Mater semper certa est, Patchworkfamilie, Regenbogenfamilie, Witwe, Stammbaum, Sandwichkind

See also: Verwandtschaftsbeziehung, Ahnentafel, Amme, Biologie, Blutsverwandtschaft, Chromosom, Ehe, Erbrecht, Familie (Soziologie)