Volkslied

„Volkslied ist ein Lied, das im Gesang der Unterschicht eines Kulturvolks in längerer gedächtnismäßiger Überlieferung und in ihrem Stil derart eingebürgert ist oder war, dass, wer es singt, vom individuellen Anrecht eines Urhebers an Wort und Weise nichts empfindet.“ (Alfred Götze, Das deutsche Volkslied, 1929)

„Volkslied heißt entweder ein Lied, das im Volke entstanden ist (d. h. dessen Dichter und Komponist nicht mehr bekannt sind), oder eins, das in den Volksmund übergegangen ist, oder endlich eins, das ‚volksmäßig‘, d. h. schlicht und leicht fasslich in Melodie und Harmonie komponiert ist.“ (Hugo Riemann, Musiklexikon, 1916)

Diese Definitionen zeigen bereits, auf welch dünnem Eis man sich bewegt, will man Volkslied definieren.

Im Laufe der Sammlung und der Erforschung von Volksliedern wurden folgende Merkmale von Volksliedern (engl. Traditional) herausgestellt:

Das Volkslied ist immer Ausdruck einer bestimmten Lebenssituation oder umgekehrt formuliert: Thematisch umfassen Volkslieder praktisch alle Lebensbereiche. Entsprechend finden sich: Liebes-, Trink-, Kinder-, Wiegen-, Arbeits-, Tanz-, Arbeiter-, Soldaten, Studenten-, Seemanns-,(berufs)ständische, an religiösen Festen orientierte, Heimat-, Morgen-, Abend-, Jahreszeiten-, Abschieds- Lieder und viele andere Liedtypen mehr.

Jedes Volk bildet vor allem in der Volksmusik und im Volkslied hinsichtlich Rhythmus und Harmonik einen völlig eigenständigen Stil heraus. Der Araber singt anders als der Russe, der Italiener anders als der Deutsche. Und alle wiederum singen anders als der Franzose. Dennoch bleiben Volkslieder in ihrer Wirkung nicht an ihren Entstehungsort gebunden. Sie wandern zuweilen durch die Zeiten von Volk zu Volk. Manchmal sprengen vor allem die Melodien ihren eigenen Rahmen und gehen in andere Musikgattungen über. So wird aus dem alt böhmischen Prozessionslied „Ubi est spes mea?“ (Dt.: Wo ist meine Hoffnung?) zunächst im 16. Jahrhundert der Choral „Mein lieber Herr ich preise dich!“. Gut 200 Jahre später, 1797, formt Joseph Haydn hieraus die Melodie zur österreichischen Kaiserhymne „Gott erhalte Franz, den Kaiser“. Haydn selbst löst diese Melodie wieder vom Text und macht sie zum Zentrum des „Kaiserquartetts“ (op. 76 Nr. 3), eines seiner schönsten Quartette. 1841 dichtet Hoffmann von Fallersleben zu dieser Melodie neue Verse: Das Deutschlandlied ist geboren. Seit 1922 wird es offiziell als deutsche Nationalhymne verwendet. Diese Melodie war zu verschiedenen Textbearbeitungen bis 1920 und von 1929 bis 1949 auch die Nationalhymne Österreichs. Aus dem alten böhmischen Prozessionslied heraus hat sich ebenfalls der weit bekannte deutsche Kanon „O wie wohl ist mir am Abend“ entwickelt. Wie aus dieser Geschichte zu ersehen ist, transzendiert sich das Volkslied zuweilen geografisch, zeitlich und auch hinsichtlich seiner Gattung selbst. Die Melodik der Volkslieder hat Komponisten aller Zeiten in ihrem kreativen (Kunstmusik-)Schaffen inspiriert.

Da die Entstehung und das Wesen des Volksliedes regional und kulturell sehr verschieden sind, ist eine Trennung in folgende Bereiche angebracht:

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Weiterführende Hinweise

  1. Deutsche Volkslieder sammelt seit 1914 das Deutsche Volksliedarchiv an der Universität Freiburg. ([1])


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See also: Volkslied, 1797, 1841, 1920, 1922, 1929, 1949, Deutsches Volkslied, Hoffmann von Fallersleben, Joseph Haydn